AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) - umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt - soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen".

Mit dem AGG wurden vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien, die seit dem Jahr 2000 erlassen wurden, in Deutschland umgesetzt.