Flaggen vor dem Hauptgebäude der FH Aachen, unter anderem eine Regenbogenflagge

Gleichstellungsbeauftragte

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der FH Aachen

An der FH Aachen ist die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter eine wichtige strategische Querschnittsaufgabe. Ziel ist es, die Chancengleichheit der Geschlechter sicherzustellen und dort, wo sie noch nicht erreicht ist, gezielt und nachhaltig anzustreben. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen unterstützen die Hochschule bei der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags. Daraus ergeben sich verschiedene Arbeitsfelder und Themenschwerpunkte, zu denen wir die Angehörigen der Hochschule beraten und ggf. Maßnahmen einleiten. Wir sind in unterschiedlichen Netzwerken landes- und bundesweit aktiv, um neue Impulse zu erhalten und unsere Arbeit zu stärken.

 

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule bei der Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter. Insbesondere wirkt sie auf die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und den Abbau bestehender struktureller Benachteiligungen von Frauen in allen Statusgruppen hin. Sie berät die Hochschulleitung und -gremien zu allen gleichstellungsrelevanten Themen. Ihre Aufgaben sind im Besonderen:

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Gleichstellungskonzepten und Gleichstellungplänen
  • Mitwirkung bei Einstellungs- und Berufungsverfahren und anderen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die Belange von Frauen an der Hochschule betreffen
  • Mitarbeit in internen und externen Gremien und Arbeitskreisen
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter
  • Konzeption und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle FH-Angehörigen
  • Durchführung von Projekten im Bereich Gender Mainstreaming
  • Beratung von Führungskräften, Mitarbeitenden und Studierenden

Gleichstellungsstrukturen an der Hochschule

Die Fachbereichsvertreterinnen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sind vor allem an den Berufungsverfahren und an der Gremienarbeit der Fachbereiche beteiligt.  Die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Gremien können Sie unserem Organigramm entnehmen.

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte in allen familien- und genderbezogenen Fragen. Sie wählt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und auf deren Vorschlag bis zu zwei Stellvertreterinnen und eine studentische Vertreterin. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte kann ihre Aufgaben und Befugnisse auf ihre Stellvertreterinnen und auf Mitglieder der Gleichstellungskommission delegieren.

 

Projekte
Team

News

Kamingespräch am 5.12. "Women in Business"

weiterlesen

25. November - internationaler Tag der "Gewalt gegen Frauen"

weiterlesen

Ausstellung "Gemeinsam gegen Sexismus"

weiterlesen

„Frauen in der Wissenschaft: Selten und ziemlich unsichtbar“ - Professorin Andrea Upmann in "Aktuelle Stunde"

weiterlesen

Beitritt Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus"

weiterlesen

FAQ Gleichstellung

1. Warum gibt es an Hochschulen Gleichstellungsbeauftragte?

Die Gleichstellungsbeauftragte ist immer dann gefragt, wenn es um Entscheidungen oder Prozesse geht, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben. In einigen Bereichen herrscht immer noch Handlungsbedarf, denn:

  • Frauen sind in Entscheidungspositionen, zum Beispiel Professuren und Gremien, deutlich unterrepräsentiert.
  • Frauen verdienten im Jahr 2020 im Schnitt immer noch ca. 18 % weniger als Männer.
  • Frauen erhalten im Durchschnitt ca. 32 % weniger Rente als Männer.
  • Frauen tragen noch immer die Hauptbelastung bei der Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege älterer oder kranker Menschen ohne angemessene gesellschaftliche oder finanzielle Anerkennung. Berufliche Ausstiegszeiten von Frauen durch Erziehung oder Pflege sind dadurch deutlich länger.
  • Frauen werden häufiger Opfer seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt.
    Quelle: de.statista.com

Daher soll die Gleichstellungsbeauftragte:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen anstoßen und durchführen.
  • im Dialog mit Verwaltungen und Gremien stehen und die Interessen von Frauen bei strukturellen Entscheidungen innerhalb der Hochschule vertreten.
  • die Angehörigen der FH Aachen durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Informationsveranstaltungen, Flyer, Social Media über gleichstellungsrelevante Themen aufklären.

2. Was sind die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit?

Gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Frauen und Männer rechtlich gleichgestellt. Der Staat hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern, sie muss in jedem staatlichen Handeln beachtet und durchgesetzt werden. Staatliche Hochschulen müssen deshalb dafür sorgen, dass alle Geschlechter gleiche Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung erhalten und gleichermaßen an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen teilhaben.

Die rechtlichen Regelungen auf Landes- und Hochschulebene dienen der Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Zielsetzung. Rechtliche Grundlagen auf Landesebene sind insbesondere das Hochschulgesetz NRW und das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Das LGG gilt für den gesamten öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen und verfolgt zwei Ziele: die Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

3. Wer wählt die Gleichstellungsbeauftragte?

Laut Grundordnung der FH Aachen wählt die Gleichstellungskommission die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und auf deren Vorschlag bis zu zwei Stellvertreterinnen und eine studentische Vertreterin. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden von der Rektorin oder dem Rektor bestellt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die der studentischen Vertreterin ein Jahr.

 

4. Wie hoch ist der Frauenanteil der verschiedenen Statusgruppen an der FH Aachen?

Statusgruppen an der FH Aachen sind Professor:innen bzw. Hochschullehrende, wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende aus Technik & Verwaltung sowie Studierende. Im Zeitraum 2010 bis 2020 ist der Frauenanteil in allen Statusgruppen gestiegen. Dennoch bleiben die Werte deutlich unterhalb des Durchschnitts von Hochschulen in NRW. In den Leitungsgremien liegt der Frauenanteil der FH Aachen häufig unterhalb der jeweiligen Durchschnittswerte. Auf der Ebene der Dezernatsleitungen ist die Geschlechterverteilung paritätisch.

Auch der Anteil der Studentinnen fällt mit knapp 30 % sehr niedrig aus. Der Anteil der Professorinnen liegt mit 16,1% noch einmal deutlich darunter.
Quelle: Genderreport 2022
 

5. Warum werden einige Workshops und Vorträge nur für Frauen angeboten?

Dies liegt darin begründet, dass Frauen in bestimmten Gesellschaftsbereichen und insbesondere in ihren Möglichkeiten beim beruflichen Erfolg – etwa beim Zugang zu Führungspositionen – nach wie vor mittelbar und strukturell benachteiligt sind. Dementsprechend setzen entsprechende Angebote direkt an den Hindernissen an, mit denen überwiegend Frauen konfrontiert sind, und bemühen sich hier um einen Ausgleich. Es gibt aber auch eine Vielzahl an vergleichbaren Angeboten, an denen auch Männer teilnehmen können.

6. Gibt es an der FH Aachen Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache?

Die FH Aachen hat einen Leitfaden zur gendergerechten und diversitätssensiblen Sprache entwickelt. Dieser soll allen den Gebrauch geschlechtergerechter Sprache an der Hochschule erleichtern. Konkrete Beispiele helfen dabei, gendersensibel zu formulieren.

Kontakt

Gleichstellungsbüro der FH Aachen
Eupener Straße 70
52066 Aachen

Sie finden uns im C-Gebäude:
Erdgeschoss, Räume C016-019

Service-Zeiten: Montag bis Donnerstag, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr

Beratungen durch Stephanie Over gerne nach Vereinbarung.
Anfragen hierzu bitte per Email oder telefonisch unter (0)241-6009-51629.

Hier können Sie unseren Newsletter „Gleich ganz anders“ abonnieren.

gleichstellungfh-aachen.de
+49 (0)241 6009 51603