Gleichstellungsquote

Das Hochschulgesetz des Landes NRW enthält die Regelung einer fächerbezogenen Gleichstellungsquote. Ziel ist es, den Frauenanteil bei den Professuren an den Universitäten und Fachhochschulen des Landes NRW zu erhöhen. Die Quote orientiert sich am sogenannten „Kaskadenmodell“: Der Frauenanteil auf der nächstunteren Qualifikationsstufe ist die Zielquote für die Besetzung von Professuren. Die Gleichstellungsquote soll auf künftige Berufungsverfahren angewendet werden. Jede Hochschule bestimmt, innerhalb welchen Zeitraums – in der Regel drei Jahre – das Ziel erreicht werden soll.

Konkrete Angaben zu den fachspezifischen Gleichstellungsquoten der jeweiligen Fächer an der Fachhochschule Aachen finden Sie in der FH-Mitteilung zur Gleichstellungsquote 2022-2024.