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Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Alle Neuigkeiten zum Thema Coronavirus zusammengefasst

04.04.2022 Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen

Das Tragen einer Maske im bisherigen Umfang ist bis auf weiteres dringend zu empfehlen. Jede und jeder ist aufgerufen, sich in eigener Verantwortung zu schützen. Dies gilt bei der Teilnahme am Lehrbetrieb ebenso wie für das Tragen von Masken in Verkehrsbereichen (Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, WC-Bereiche) sowie bei der Unterschreitung von Abständen (1,5 m). Das Tragen von mindestens medizinischen Masken, besser FFP2-Masken, wird unabhängig vom Immunisierungsstatus dringend empfohlen.

Auch alle bisher gültigen Regeln zur Hygiene sollten weiterhin eingehalten werden. Es gilt, verantwortungsvoll zu handeln und bei Krankheitssymptomen auf die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen zu verzichten.

Die 3G-Zugangsvoraussetzungen zu Präsenzveranstaltungen entfallen. Die stichprobenhaften Kontrollen an den Eingängen und im Gebäude werden eingestellt.

Die Einhaltung von Mindestabständen ist nicht mehr vorgeschrieben.

 

04.03.2022 Start des Sommersemesters 2022 im Präsenzbetrieb

Das Sommersemester startet an der FH Aachen im Präsenzbetrieb im Einklang mit den aktuellen Vorgaben des Landes entsprechend der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW.
Im Einzelnen gilt:

  • 3-G-Pflicht besteht laut den Coronaschutzverordnung NRW fort. Zur Überwachung werden an den Eingängen der Gebäude weiterhin stichprobenhafte Kontrollen stattfinden. Da es zwischenzeitlich Änderungen bei den unterschiedlichen 3G-Nachweisen gab, verlieren die Sticker auf der FH Karte ihre Gültigkeit. Es werden ab sofort die digitalen Nachweise in Verbindung mit Lichtbildausweisen kontrolliert.
  • Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen der FH. Es ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen, empfohlen werden FFP-2-Masken.
  • Kontaktnachverfolgungen sind nicht mehr zulässig und die Einhaltung von Mindestabständen nicht mehr vorgeschrieben.

Bitte versuchen Sie auf jeden Fall in allen Lebensbereichen die allgemeinen Hygieneregelungen entsprechend der Coronaschutzverordnung einzuhalten; dies gilt ausdrücklich auch für immunisierte Personen:

  • Kein Kontakt mit anderen bei typischen Symptomen einer Coronainfektion
  • Möglichst 1,5 Meter Abstand zu fremden Personen einhalten
  • Regelmäßiges gründliches Händewaschen, regelmäßiges Lüften
  • Maskentragen bei Nichteinhaltung von Mindestabständen

 

31.01.2022 Attestpflicht in der aktuellen Prüfungsphase

In der aktuellen Prüfungsphase ist ein Prüfungsrücktritt bei Vorliegen von Krankheitssymptomen auch ohne Attest möglich. Studierende, die nicht erkrankt sind, jedoch aufgrund der Vorschriften der aktuellen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW in Quarantäne sind, gelten als prüfungsunfähig erkrankt. Ist die Teilnahme an einer Prüfung aus der häuslichen Quarantäne im Rahmen einer Online-Prüfung möglich, gilt vorheriges nur auf Antrag der oder des Studierenden.

Der Prüfungsrücktritt muss vor der Prüfung dem jeweiligen Prüfungssekretariat mitgeteilt werden. Auch das Nichterscheinen zu einer Prüfung infolge kurzfristig auftretender Symptome oder Quarantänepflicht muss dem Prüfungssekretariat mitgeteilt werden, erfordert kein Attest und wird als krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt bewertet. Lediglich bei Erkrankung während der Prüfung wird ein nachträgliches Attest verlangt.

Bei Fragen können sich die Studierenden an ihr jeweiliges Prüfungssekretariat wenden.

 

28.01.2022 Aktuelle Quarantäne-Regeln

Für wen gilt die Quarantäne-Pflicht?

  • Personen, die Krankheitssymptome zeigen
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen müssen (Quarantäne bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses)
  • Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis
  • Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen

Bitte begebt euch selbstständig in Quarantäne, wenn einer der Fälle bei euch zutrifft!


Ausnahmen für Haushaltsangehörige und andere Kontaktpersonen:

  • Person hat eine Booster-Impfung erhalten (3 Impfungen)
  • Person ist geimpft und genesen
  • Person ist zwei Mal geimpft (gilt zwischen dem 15. und dem 90. Tag nach der 2. Impfung)
  • Person ist genesen (gilt zwischen dem 28. und dem 90. Tag nach Abnahme des positiven Tests)

 

25.01.2022 FH erweitert Testangebot am Standort Bayernallee

Die FH erweitert das Coronatestangebot für die Hochschulangehörigen. Am Standort Bayernallee ist ein Bürgertestzentrum eröffnet worden, das montags bis freitags von 7.30 bis 19.30 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 20 Uhr geöffnet hat.

Der neue Link für Reservierungen ist: https://app.no-q.info/corona-testzentrum-ac-bayernallee-9/checkins#/6595

Der Zugang zum Testzentrum befindet sich auf der Robert-Schuman-Straße.

 

18.01.2022 Landesregierung erhöht erneut die individualisierte Regelstudienzeit für Studierende in NRW

Nachdem Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu Beginn des laufenden Wintersemesters noch die Regel waren – und auch aktuell noch immer zahlreiche Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können –, mussten viele Hochschulen aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung im laufenden Semesterbetrieb zunehmend auf Online- oder Hybrid-Formate umstellen.

Damit den Studierenden aus dieser Situation keine Nachteile entstehen, hat die Landesregierung entschieden, die individualisierte Regelstudienzeit für die Studierenden auch für das Wintersemester 2021/22 erneut um ein Semester zu erhöhen. Diese Regelung war pandemiebedingt bereits in den drei vorherigen Semestern zum Tragen gekommen. Die diesbezügliche Regelung für das laufende Wintersemester wird im Zuge einer Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in den kommenden Tagen in Kraft treten.

Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. 

 

16.12.2021 FH erweitert Testangebot am Standort Eupener Straße

Die FH erweitert das Coronatestangebot für die Hochschulangehörigen. Am Standort Eupener Straße ist ein Bürgertestzentrum eröffnet worden, das montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und auch samstags (9-20 Uhr) geöffnet hat. Neben Schnelltests sind nun auch (kostenpflichtige) PCR-Tests möglich.

Der neue Link für Reservierungen ist: https://app.no-q.info/corona-testzentrum-ac-fh-eupener-str/checkins/#/

Das Testzentrum befindet sich auf dem Parkplatz Gebäude B und ist am besten über die Weißhausstraße zu erreichen.

 

01.12.2021 Regelungen für Dienstreisen gelten unverändert

Das Personaldezernat weist darauf hin, dass grundsätzlich vor der Genehmigung von Dienstreisen, sowohl ins Inland als auch ins Ausland, zu prüfen ist, ob stattdessen eine andere Kommunikationsform, wie etwa Videokonferenz, genutzt oder der Termin verschoben werden kann.

Sollte eine Dienstreise zwingend erforderlich sein, ist bei Auslandsdienstreisen die Genehmigung durch die Hochschulleitung einzuholen, bei Inlandsdienstreisen ist eine Genehmigung durch die Leitung der jeweiligen Organisationseinheit ausreichend (Dekanin/Dekan, Dezernentin/Dezernent, Leitung zentrale Einrichtung etc.). Fort- und Weiterbildungen sind grundsätzlich nicht als zwingendes Dienstgeschäft anzusehen. Sofern sich eine Quarantänepflicht ergibt, gegebenenfalls auch erst während der Dienstreise, ist dies unverzüglich an das Dezernat I – Personal zu melden.

Reisende sollten sich vor Reisebeginn über die aktuellen Einreisebestimmungen und Reisehinweise des Auswärtigen Amts sowie über Quarantänebestimmungen informieren.

 

29.11.2021 Quarantäneregelungen in der Städteregion Aachen

Das Gesundheitsamt der Städteregion Aachen ist derzeit stark überfordert mit der steigenden Anzahl an Neuinfizierten und kommt mit der Kontaktverfolgung von positiv getesteten Personen nicht mehr hinterher. Aus diesem Grund wird an alle Menschen appelliert, sich bei einem positiven PCR-Test selbstständig in Quarantäne zu begeben und nicht auf den Anruf vom Gesundheitsamt zu warten. Es gelten weiterhin die Regelungen der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung. Diese Regelungen gelten auch im Zusammenhang mit Lerngruppen und Vorlesungen an der FH.
Positive Testungen von FH-Angehörigen müssen unter der E-Mail coronavirus@fh-aachen.de gemeldet werden.

Folgende Personen müssen sich laut der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung in häusliche Quarantäne begeben:

  • Personen mit einem positiven PCR-Test
  • Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen, die im gleichen Haushalt leben wie eine positiv getestete Person
  • Personen, die Krankheitssymptome zeigen
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis haben

Letztere beiden Personengruppen müssen sich einem PCR-Test unterziehen und bis zum Testergebnis in Quarantäne bleiben.

Kontaktpersonen und Personen desselben Haushalts, die nachweislich geimpft oder genesen sind, müssen nicht in Quarantäne. Zeigen sich bei ihnen jedoch innerhalb von 10 Tagen Krankheitssymptome, müssen sie sich in Quarantäne begeben und einen PCR-Test durchführen lassen.

Die Quarantäne von nicht geimpften oder nicht genesenen Kontaktpersonen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, wird durch das zuständige Gesundheitsamt entschieden. Aufgrund der aktuellen Lage wird jedoch darum gebeten, sich selbstständig in Quarantäne zu begeben, wenn einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt sei:

  • Mindestens 10-minütiger enger Kontakt mit einer infizierten Person (z. B. im Rahmen eines Gesprächs) ohne Tragen einer Maske
  • Aufenthalt über einen längeren Zeitraum mit einer infizierten Person in einem nicht (gut) belüfteten Raum

 

17.11.2021 Aktuelle Informationen zum Impfangebot

Nach Auskunft der Städteregion Aachen entfällt der für den 22.11.2021 geplante Impftermin am Campus Eupener Straße. Die Hochschulärztlichen Einrichtung bereitet jedoch zur Zeit die Booster-Impfungen für alle Angehörigen der FH Aachen in der Impfstelle im Klinikum vor. Die Kolleg:innen der Arbeitssicherheit gehen davon aus, hierzu im Laufe der nächsten Woche weitere Informationen verteilen zu können.

Das aktuelle kommunale Impfangebot für die Region Aachen finden Sie auf der Homepage der Städteregion.

In Jülich öffnet der Kreis Düren ab dem 22. November wieder seine Impfstelle in der Düsseldorfer Straße 6. Die Impfstelle ist montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Ein Termin ist nicht erforderlich.

Für Erst- und Einzelimpfungen über die Hochschulärztliche Einrichtung stehen die bekannten Termin-Buchungs-Portale weiterhin zur Verfügung.

Terminbuchungen für die "normalen" Doppeltermine

Buchungsportal für Einzelterminbuchungen
 

08.11.2021 Impfbus am Campus Eupener Str.

Der Impfbus des StädteRegion Aachen ist am Campus Eupener Straße vor dem Gebäude B anzutreffen.

An folgenden Terminen gibt es dort die Möglichkeit, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen:

  • Montag, 08.11.2021 von 12:00 - 19:30 Uhr
  • Montag, 22.11.2021 von 12:00 - 19:30 Uhr (entfällt!)

Der Impfstoff kann (bei Zweitimpfungen im Rahmen der Zulassung) frei gewählt werden.

12.10.2021 Impfbus am Campus Jülich

Der Impfbus des Kreises Düren macht Halt am Campus Jülich. An folgenden Terminen gibt es dort die Möglichkeit, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen:

  • Mittwoch, 13.10.2021 von 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch, 20.10.2021 von 08:45 - 10:00 Uhr
  • Freitag, 22.10.2021 von 08:45 - 10:00 Uhr

Dort werden Impfungen mit den Impfstoffen BioNTech und Johnson&Johnson angeboten.


06.10.2021 Tests für FH-Angehörige weiterhin kostenlos verfügbar

Das Team Arbeitssicherheit der FH Aachen weist darauf hin, dass die Bürgertestungen ab Montag, 11.10.2021, für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht mehr kostenlos sind.
Die Testzentren der FH Aachen stehen nach wie vor allen Angehörigen der FH Aachen zur Verfügung, dort können kostenlos Selbsttests unter Aufsicht gemacht werden.
Die FH-Testzentren befinden sich an diesen Standorten:

Die Öffnungszeiten aller Testzentren sind Montag bis Freitag von 7.45 bis 11.30 Uhr. Bitte melden Sie sich über die oben aufgeführten Links an den unterschiedlichen Teststellen an. Bescheinigungen in Papier werden in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt.

Die FH Aachen bittet alle, die noch nicht geimpft sind und für die es möglich ist, sich impfen zu lassen. Für die FH-Angehörigen steht dazu weiterhin das Impfzentrum der Hochschulärztlichen Einrichtung im Universitätskliniken Aachen zur Verfügung.

Der Impfbus des Kreises Düren wird in der kommenden Woche am Campus Jülich Station machen: Am Montag, 11.10.2021, 11-13 Uhr, und am Mittwoch, 13.10.2021, 14-16 Uhr werden dort Impfungen mit den Impfstoffen BioNTech und Johnson&Johnson angeboten.
Bitte machen Sie von den Impfangeboten Gebrauch! Weitere Infos finden Sie auf der Seite https://www.zusammengegencorona.de/impfen/

 

14.09.2021 Anerkennung ausländischer Impfungen

Die Hochschulärztliche Einrichtung erweitert ihr Serviceangebot rund um das Thema Covid-19. Personen, die eine Impfung in einem Drittstaat außerhalb der EU erhalten haben, stehen des Öfteren vor der Herausforderung, die Gleichwertigkeit ihres Impfschutzes nach den Kriterien der Europäischen Union nachzuweisen. Die Hochschulärztliche Einrichtung bietet nunmehr an, eine entsprechende Bescheinigung für Impfungen mit einem gleichwertigen Impfstoff auszustellen, um damit einen reibungslosen Ablauf bei der 3G-Prüfung an der FH Aachen zu unterstützen. Diese Bescheinigung wird (ausschließlich) innerhalb der FH Aachen als Impfausweis anerkannt. Aktuell sind hier besonders Personen angesprochen, die Impfungen mit dem Produkt Covishield erhalten haben. Sofern das Paul-Ehrlich-Institut weitere Produkte anerkennt, wird diese Liste entsprechend erweitert. Für Personen, die in Drittstaaten mit einem der vier in der EU zugelassenen Produkte geimpft sind, ist eine Bescheinigung nicht erforderlich.

Eine Bescheinigung kann im Impfzentrum des Universitätsklinikums RWTH Aachen an folgenden Terminen ausgestellt werden:

  • 16. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 23. September 2021, 12 bis 14 Uhr

Nach dem 23. September 2021 findet die Impfsprechstunde jeweils donnerstags von 12 bis 14 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

 

20.08.2021 3G-Regel für Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Innenräumen

Obwohl zurzeit nur in Ausnahmefällen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen stattfinden, möchten wir Sie seitens des Krisenstabs über folgende verbindliche Regeln informieren: Diese Regeln gelten ab dem 20. August und zunächst bis zum 17. September. Wir gehen aber heute davon aus, dass sie auch für die anstehende Prüfungs- und Vorlesungsperiode gelten werden.

Auf Grund der neuen Coronaschutzverordnung und der ansteigenden Entwicklung der Inzidenz in der Städteregion Aachen, im Kreis Düren und im Land NRW gilt ab 20. August eine Zugangsbeschränkung zu allen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen in Innenräumen. Die Teilnahme an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen der FH Aachen ist nur noch immunisierten (geimpften bzw. genesenen) oder getesteten Personen gestattet. Diese „3-G-Pflicht“ gilt für alle Teilnehmenden einschließlich des Aufsichts- bzw. des Lehrpersonals.

Bitte beachten Sie, dass das Land die Pflicht zur Überprüfung durch die Veranstalter in diesem Zusammenhang konkretisiert hat: Das Vorliegen eines entsprechenden Nachweises ist nicht nur stichprobenhaft, sondern für alle Teilnehmenden zu prüfen.

Nur die folgenden Nachweise berechtigen zum Zugang zur Lehrveranstaltungen und Prüfungen:

  1. Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt
  2. Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion (in deutscher oder englischer Sprache)
    1. Genesene, die in den letzten sechs Monaten (und vor mindestens 28 Tagen) an COVID-19 erkrankt waren (positives Testergebnis durch Labordiagnostik) oder
    2. Genesene (COVID-19-Erkrankung liegt länger als sechs Monate zurück) mit Erstimpfung (14 Tage nach Impfung)
  3. Negativer Testnachweis einer Teststelle (nicht älter als 48 Stunden), sog. Bürgertest
  4. Nachweis über einen an der FH Aachen durchgeführten Selbsttest unter Aufsicht in den FH Teststellen in Aachen oder Jülich

Die Teilnehmenden können diese Nachweise in Papier oder digital vorlegen. Bei der Überprüfung ist ein ähnlicher Maßstab wie bei der üblichen Identitätsprüfung zur Teilnahme an einer Prüfung anzulegen. Daher sind neben dem 3-G-Nachweis ein amtlicher Lichtbildausweis oder die FH Karte mit Lichtbild erforderlich. Können Teilnehmende keinen der o.g. Nachweise erbringen, dürfen sie nicht an der Lehr- oder Prüfungsveranstaltung teilnehmen. Sie sind von den Verantwortlichen der Veranstaltung bzw. von den Beauftragten – auf Basis des Hausrechts – aufzufordern, die Räumlichkeiten der FH umgehend zu verlassen.

Beabsichtig ist ferner, die Abläufe zur Kontrolle der Nachweise zentraler zu organisieren. Dies soll den Aufwand im anstehenden Semester für alle Beteiligten minimieren. Planungen hierzu laufen zu Zeit.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf das Impfangebot für alle Angehörigen der Hochschule hinweisen. Das Buchungsportal für ist weiterhin unter den folgenden Links geöffnet.

Einzelterminbuchungen: https://ecampus.rwth-aachen.de/units/hsa

Doppelterminbuchungen: https://ecampus.rwth-aachen.de/vo/rwthcoronaimpfung/SitePages/Homepage.aspx

Für die Buchung im RWTH Portal benötigen Studierende ihre Matrikelnummer und Beschäftigte Ihre FH Benutzer-Nummer.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Ansprechpartner unter coronavirusfh-aachen.de zur Verfügung.

23.07.2021 Hochschulärztliche Einrichtung erweitert das Impfangebot um Einzelterminbuchung

Die Hochschulärztliche Einrichtung erweitert das Impfangebot zur Vorbeugung einer Covid-19-Infektion um die Möglichkeit, auch Einzeltermine zu buchen. Es wird weiterhin ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech / Pfizer angeboten.

Das Einzeltermin-Impfangebot richtet sich insbesondere an folgende Personengruppen:

  • Personen, die eine Kreuzimpfung / ein heterologisches Impfschema wünschen: Hier ist Voraussetzung, dass bereits eine erste Impfung mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca erfolgt ist
  • Genesene nach der von der Ständigen Impfkommission definierten Wartezeit von 6 Monaten.
  • Personen, die kürzlich in den Aachener Raum gezogen sind und bereits ihre erste Impfung erhalten haben.

    Bitte beachten Sie hierzu noch folgende, wichtige Hinweise:
     
  • Bitte bringen Sie zum vereinbarten Impftermin in jedem Fall die notwendigen Dokumentationen zu einer ersten Impfung bzw. den Nachweis über eine Genesung mit. Nur so kann in der Hochschulärztlichen Einrichtung eine ordentliche, medizinische Beratung erfolgen.
  • Bitte berücksichtigen Sie bei der Terminplanung die von der Ständigen Impfkommission festgelegten Mindestimpfabstände von 3 (BioNTech) bzw. 4 (Heterologische Impfung) Wochen.
  • Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können oder bereits an anderer Stelle einen Termin zur Impfung wahrgenommen haben, informieren Sie die Hochschulärztliche Einrichtung bitte umgehend per E-Mail unter coronaimpfunghsa.rwth-aachen.de. Verzichten Sie bitte insbesondere auf Mehrfachbuchungen


Das Buchungsportal für Einzelterminbuchungen ist unter dem folgenden Link ab sofort geöffnet: https://ecampus.rwth-aachen.de/units/hsa


Weiterhin möglich sind die Terminbuchungen für die „normalen“ Doppeltermine über das Buchungsportal unter dem folgenden Link:
https://ecampus.rwth-aachen.de/vo/rwthcoronaimpfung/SitePages/Homepage.aspx

Für die Buchung im RWTH Portal benötigen Studierende ihre Matrikelnummer und Beschäftigte Ihre FH Benutzer-Nummer.

Die Benutzernummer finden Beschäftigte nach dem Login im Bereich „Benutzerübersicht“ auf den FH Service Seiten unter: https://services.fh-aachen.de/

Weitere Informationen finden Sie auch in der Corona FAQ unter dem folgenden Link:
https://www.fh-aachen.de/hochschule/zentralverwaltung/dezernat-i-personal/info-corona (Login erforderlich!)

Für weitere Fragen stehen Ihnen Ansprechpartner unter coronavirusfh-aachen.de zur Verfügung.

 

23.07.2021 Neue Regelungen für Präsenzprüfungen ab dem 24. Juli

Ab dem 24. Juli 2021 wird die Städteregion Aachen auf die Inzidenzstufe 1 hochgestuft. Dadurch treten neue Regelungen in Kraft. Für Präsenzprüfungen an der FH Aachen bedeutet das, dass ein Negativtest, ein Genesungs- oder ein Impfnachweis vorgelegt werden muss.

 

20.07.2021 Änderungen im Testzentrum an der Bayernallee

Aktuell kann unser Corona-Schnelltest-Zentrum in der Bayernallee auf Grund der dort laufenden Präsenzprüfungen in der Aula nicht öffnen.
Wir versuchen in der Bayernallee einen anderen geeigneten Raum zu finden.

Bis dahin wird das Testzentrum im Gebäude W, Raum W101, in der Eupener Straße auch Mittwochs geöffnet.


19.07.2021 Impfungen für Beschäftigte und Studierende

Die Hochschulärztliche Einrichtung bietet seit dem 8. Juni 2021 Impfungen für Hochschulmitglieder – Beschäftigte und Studierende – an.
Auf Grund der zwischenzeitlich avisierten Impfstoffmenge können aktuell alle Hochschulmitglieder, die bis zum 31.12.2005 geboren sind, einen Impftermin buchen.
Das Angebot der Hochschulärztlichen Einrichtung als Teil der betriebsärztlichen Einrichtungen wird eine weitere von mehreren Säulen der Impfkampagne der Bundesregierung darstellen. Falls Sie Gelegenheit haben sollten, ein Impfangebot in einem Impfzentrum oder bei einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt wahrzunehmen, möchte der Krisenstab Sie hierzu ausdrücklich weiterhin ermutigen.

Das Buchungsportal finden Sie unter dem folgenden Link:
ecampus.rwth-aachen.de/vo/rwthcoronaimpfung/SitePages/Homepage.aspx

Für die Buchung im RWTH Portal benötigen Studierende ihre Matrikelnummer und Beschäftigte Ihre FH Benutzer-Nummer.  Die Benutzernummer finden Beschäftigte nach dem Login im Bereich „Benutzerübersicht“ auf den FH Service Seiten unter:
services.fh-aachen.de

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung:

  • Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
  • Aufgrund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von 6 Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
  • Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Corona FAQ unter dem folgenden Link:
www.fh-aachen.de/hochschule/zentralverwaltung/dezernat-i-personal/info-corona
(Login erforderlich!)

Für weitere Fragen stehen Ihnen Ansprechpartner unter coronavirus@fh-aachen.de zur Verfügung.


28.05.2021 Impfungen bei der Hochschulärztlichen Einrichtung

Die Hochschulärztliche Einrichtung wird voraussichtlich ab Dienstag, 8. Juni 2021, ein Angebot zur Impfung gegen das Coronavirus etablieren können. Die Art (Vektor- und / oder mRNA-Impfstoff) sowie der Umfang des Impfangebots (verfügbare Impfdosen pro Woche) sind noch nicht bekannt. Die Hochschulärztliche Einrichtung ist natürlich bemüht, eine möglichst große Zuteilung pro Woche zu erhalten.

Mit dem voraussichtlichen Start des Impfangebots wird wahrscheinlich auch die bisher gültige Bundesverordnung zur Impfpriorisierung aufgehoben. Es ist dennoch absehbar, dass weiterhin nicht alle Impfwilligen bereits Anfang Juni ein Impfangebot erhalten können. Krisenstab und Rektorat haben nach intensiver Beratung durch die Hochschulärztliche Einrichtung entschieden, das Impfangebot an jeweils noch genauer festzulegende Altersgruppen, beginnend mit den ältesten Hochschulmitgliedern, auszusprechen. Die Festlegung der einzelnen Altersgruppen erfolgt, sobald jeweils die genauen Liefermengen des Impfstoffs bekannt sind. Sobald die Nachfrage nach einer Impfung in einer aufgerufenen Altersgruppe merklich nachlässt, wird umgehend die nächste Altersgruppe angesprochen.

Krisenstab und Rektorat bitten ausdrücklich um Verständnis, dass eine Priorisierung nach einzelnen Tätigkeiten oder anderen Kriterien nicht erfolgt. Diese Entscheidung erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass die Hochschulärztliche Einrichtung einen gleichberechtigten Versorgungsauftrag für vier Einrichtungen (RWTH, FH, Studierendenwerk sowie UK Aachen) wahrnimmt.

Zur Buchung eines Impftermins wird ein Buchungsportal bereitgestellt. Über den genauen Ablauf der Buchung sowie die Freischaltung des Portals werden wir Sie voraussichtlich Anfang Juni (22. Kalenderwoche) informieren.

Das Angebot der Hochschulärztlichen Einrichtung als Teil der betriebsärztlichen Einrichtungen wird eine weitere von mehreren Säulen der Impfkampagne der Bundesregierung darstellen. Falls Sie Gelegenheit haben sollten, ein Impfangebot in einem Impfzentrum oder bei einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt wahrzunehmen, möchte der Krisenstab Sie hierzu ausdrücklich weiterhin ermutigen.

 

7.5.2021 Impfungen für Beschäftigte

Die Bundesregierung hat nunmehr alle Beschäftigten der Hochschulen der Gruppe 3 – erhöhte Impfpriorität – in der sog. Coronavirus-Impfverordnung zugeordnet. Näheres hierzu finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-04/__4.html
Auch Beschäftigte der FH Aachen werden daher bevorzugt bei den Impfangeboten berücksichtigt werden – natürlich in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Impfstoff. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung viele verschiedene Priorisierungsgruppen auf Grund des Alters, von Vorerkrankungen oder einer beruflichen Tätigkeit vorsieht. Über die Reihenfolge, welcher Priorisierungsgruppe wann und wo (Impfzentrum, Hausarzt, betriebsärztlicher Dienst usw.) ein Impfangebot gemacht werden kann, entscheidet die Landesregierung. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt eine solche Entscheidung für die Gruppe "Hochschulbeschäftigte" noch nicht vor.

Eine Impfung im Impfzentrum der Städteregion Aachen sowie im Kreis Düren ist aktuell noch nicht möglich. Da aber vereinzelt Hausärzte bereits priorisierten Personen der Gruppe 3 Impfangebote machen, wird Ihnen die Personalabteilung in den nächsten Tagen unaufgefordert eine Bescheinigung über Ihre Tätigkeit an der FH Aachen ausstellen und an Ihre Privatadresse senden. Diese kann dann aktuell zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt genutzt werden.

Die Hochschule bereitet zusammen mit der RWTH ein Impfangebot durch die Hochschulärztliche Einrichtung vor, damit, sobald die Freigabe für die Betriebsärzte vorliegt, eine weitere Impfmöglichkeit für Beschäftigte der FH Aachen besteht.

Uns erreichen zahllose Nachfragen bezüglich der Anmeldemöglichkeit auf dem Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, bei dem ein Termin im Impfzentrum gebucht werden kann. Es ist richtig, dass bei Anlage des Benutzerprofils allgemein bestätigt werden muss, ob die jeweilige Person zu einer Personengruppe nach den §§ 3 oder 4 CoronaImpfV gehört.

Bitte beachten Sie jedoch, die darauf folgenden Verlinkungen und Hinweise:
Unter dem Link "Weitere Informationen zu den Personengruppen" gelangen Sie zu einer Aufzählung der aktuell berechtigten Personen- und Berufsgruppen (https://termin.corona-impfung.nrw/assets/kontaktpersonen.html). Hier ist u.a. die Berufsgruppe "Beschäftigte an weiterführenden Schulen" aufgeführt.
Laut Auskunft der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren fallen die Beschäftigten der Hochschulen nicht unter diese Gruppe. Die aktuellen Regelungen des Landes NRW (sog. Impferlass) lassen hier keine andere Interpretation zu.

Bitte beachten Sie, dass trotz erfolgter Buchung vor Ort eine Prüfung der Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe erfolgen wird. Das Impfzentrum führt auf den Webseiten hierzu weiter aus:
„+++ Bitte beachten: Die Impfberechtigung wird vor dem Impftermin im Impfzentrum überprüft. Derzeit nicht impfberechtigte Personen werden abgewiesen. +++“
Somit ist davon auszugehen, dass Beschäftigte der FH Aachen trotz der Möglichkeit einer Terminbuchung nach aktuellem Stand beim Impfzentrum noch abgewiesen werden.

 

21.04.2021 FH bietet Corona-Schnelltest für Beschäftige an

Die FH Aachen bietet ab morgen, 22. April, Corona-Schnelltests für ihre Beschäftigten (auch studentische Hilfskräfte) an. Es stehen folgende Teststellen zur Verfügung, jeweils von 8.15 bis 11.45 Uhr:

  • Montags: Eupener Straße, Hörsaal C102, Eingang über die Rampe vom Innenhof
  • Dienstags: Campus Jülich, Gerling-Pavillon
  • Mittwochs: Bayernallee 9, Aula
  • Donnerstags: Campus Jülich, Gerling-Pavillon
  • Freitags: Eupener Straße, Hörsaal C102, Eingang über die Rampe vom Innenhof

Die Errichtung einer Teststelle am Standort Hohenstaufenallee (Prüfstandsgebäude) ist in Vorbereitung.
Die FH Aachen hat mit der Begleitung der Tests einen Dienstleister beauftragt, der die Durchführung der Selbsttest beaufsichtigt, Hilfestellung bietet und eine Bescheinigung erstellt. Die Auswertung der Selbsttests dauert 15 Minuten. Danach kann die Bescheinigung abgeholt werden.
Im laufenden Betrieb wird der weitere Bedarf festgestellt. Die Test-Optionen werden gegebenenfalls auf Studierende erweitert und die Termine womöglich ausgedehnt. Eine digitale Unterstützung des Verfahrens ist angedacht, um zukünftig die Wartezeiten vor Ort zu verkürzen und auch Terminbuchen möglich zu machen.
Wer sich vorab über die Durchführung der Selbsttest informieren möchte, findet auf der Seite des aktuellen Herstellers weitere Information. Auch eine Videoanleitung ist verfügbar: https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/
Für Rückfragen und Feedback steht die Arbeitssicherheit unter fasi@fh-aachen.de zur Verfügung.

 

16.04.2021 Homeofficeregelung und Öffnungszeiten an der FH Aachen bis zum 30.06.2021

Am 13. April 2021 hat das Bundeskabinett die 2. Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Diese wird nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich in der 16. Kalenderwoche in Kraft treten. Die Änderungen gehen im Wesentlichen auf die gegenwärtig verstärkt auftretenden Infektionen mit den gefährlicheren SARS-CoV-2-Virusvarianten und das erhöhte Infektionsrisiko auch in Betrieben ein.
Der Krisenstab hat auf dieser Grundlage in seiner Sitzung am 15. April beschlossen, die an der FH Aachen bestehenden Regelungen zum Homeoffice und zu den Öffnungszeiten der Gebäude entsprechend der Geltungsdauer der Corona-ArbSchV bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Ausnahmen bezüglich der Gebäudeöffnungen sind durch die Dekan:innen und Leiter:innen der Einrichtungen dem Dezernat IV, Ivana Kohlstedt (kohlstedt@fh-aachen.de) und Regina Krans-Langkau (Krans-Langkau@fh-aachen.de), mitzuteilen.

 

16.04.2021 FFP-2-Masken in Präsenzveranstaltungen für Lehrende und Studierende

Der Krisenstab hat in seiner Sitzung am 26. März beschlossen, dass zukünftig FFP-2-Masken an alle Lehrenden und Studierenden in Präsenz ausgegeben werden. Eine allgemeine Tragepflicht an der FH Aachen kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden; medizinische Masken bleiben weiterhin zulässig. Der dadurch erforderliche Mehrbedarf wurde in einem ersten Schritt abgefragt und die bestellten Masken wurde zwischenzeitlich in Teilen aus den vorhandenen Lagerbeständen ausgeliefert. Nachlieferungen zur Deckung der angeforderten Mengen erfolgen ab sofort laufend an die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen.

 

16.04.2021 Angebot von Corona-Selbsttests

Das Team des Arbeitsschutzes im Sachgebiet Ressourcen- und Sicherheitsmanagement erarbeitet derzeit ein Konzept zum Aufbau eines Testangebots an der FH Aachen. Dies wurde in der Sitzung des Krisenstabes am 26. März beschlossen.
Tests sind entsprechend der geänderten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ein geeignetes und wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie. Je häufiger getestet wird und je schneller ein Testergebnis vorliegt, desto früher und wirkungsvoller kann eine Ausbreitung des Virus im Betrieb reduziert oder vermieden werden. Tests in Betrieben sind daher eine notwendige Ergänzung des Arbeitsschutzes zu einer flächendeckenden Bereitstellung von Testkapazitäten für alle Bürger:innen im Bereich des Infektionsschutzes. Dieses Konzept wurde in der Krisenstabssitzung am 15. April vorgestellt und vom Krisenstab beschlossen.
Das Arbeitsschutzteam wird in einem ersten Schritt ab nächster Woche an verschiedenen Standorten und an verschiedenen Tagen ein Testangebot für die Beschäftigten anbieten und entsprechend dem Bedarf weiterentwickeln. Das Konzept sieht vor, dass die Beschäftigten von fachkundigem Personal bei den Selbsttests angeleitet werden. Auch die Auswertung und Dokumentation wird durch den externen Dienstleister erfolgen, so dass Bescheinigungen über einen negativen Test zur Verfügung gestellt werden können.
In einem nächsten Schritt soll das Angebot auf die Studierenden erweitert werden, die an den genehmigten Präsenzveranstaltungen teilnehmen.
Da die Abstimmungen mit dem beauftragten externen Dienstleister zurzeit noch laufen und die jeweiligen Räumlichkeiten entsprechend ausgerüstet werden müssen, können erst im laufenden Prozess weitere Informationen über die Homepage oder über FH aktuell zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht schnellstmöglich.

 

16.04.2021 Regelungen bei der Einreise aus dem Ausland

Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne, diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.
Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler, Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten sowie Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-modifiziert-einreiseregelungen-einreisende-aus-risikogebieten

Sonderregelungen für Pendlerinnen und Pendler:
Die Bundesregierung hat die Niederlande mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt bei Einreise grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Für Pendlerinnen und Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig. Folglich müssen Sie sich bis zu zwei Mal pro Arbeitswoche testen lassen. Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.
Belgien hat ein Reiseverbot für nicht-essentielle Reisen ausgesprochen, das auch für Reisen von in Belgien ansässigen Personen nach Deutschland gilt. Die zulässigen Reisen sind abschließend in einer „Ehrenwörtliche Erklärung“ aufgeführt, die Sie zusammen mit dem PLF für Ihre Reise ausfüllen müssen (https://bruessel.diplo.de/be-de/-/2318032?openAccordionId=item-2320472-1-panel). Der angegebene Reisegrund sollte mit weiteren Unterlagen belegt werden können. Einwohnerinnen und Einwohner der Grenzregionen dürfen für kurze Fahrten des täglichen Lebens für Aktivitäten, die auch in Belgien erlaubt sind (z.B. Arbeiten, Einkäufe), weiter die Grenze überqueren und müssen dafür das Formular nur einmalig ausfüllen.

 

23.3.2021 Homeofficeregelung wird bis zum 30. April verlängert

Die bestehende Homeofficeregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH Aachen wird vorerst bis zum 30. April verlängert. Dies hat der Krisenstab beschlossen.

 

26.1.2021 Erweiterte Maskenpflicht in der Hochschule

Überall, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, muss ab sofort eine medizinische Maske oder FFP2-Maske getragen werden. Im Bereich von Verkehrsflächen (Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge und WC-Bereiche) ist grundsätzlich ein Mund-/Nasenschutz zu tragen. In allen Lehr-, Praxis- und Prüfungsveranstaltungen im Präsenzbetrieb sind eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske Pflicht.  Beim Betreten fremder Büros, Sekretariate und Einrichtungen (z.B. Bibliothek/Lesesaal) muss ebenfalls eine Maske getragen werden. Textile Masken (Schal, Tuch, Stoff) sind nur dann erlaubt wenn 1,5m Abstand eigehalten werden. Masken mit Ventil sind nicht gestattet!

 

 

20.1.2021 Verlängerung des Lockdowns: Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb

Ob die gestern getroffenen Beschlüsse von Bund und Ländern auch Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb haben, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Derzeit müssen die finalen Entscheidungen auf Ebene des Landes NRW abgewartet werden, um klare Entscheidungen auf Hochschulebene treffen zu können. Die Landesverordnung und die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erwarten wir zeitnah.      

 

15.1.2021 Geänderte Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 12.01.2021

 

 

 

Die Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 15.04.2020, zuletzt geändert mit Stand vom 12.01.2021, gibt dem Rektorat weitgehende Befugnisse, die gültigen Prüfungsordnungen und andere Ordnungen durch eine eigene, FH-spezifische Coronahochschulordnung in wichtigen Belangen mit vorübergehend geltenden, vorrangigen Regeln zu ändern. Dies geschieht notwendigerweise, um flexibel auf die Anforderungen der COVID-19 Krise zu reagieren. Die FH-Ordnung ist am 14.01.2021 in der 2. geänderten Fassung erschienen. Im Folgenden sollen wesentliche Regelungstatbestände erläutert werden. Gemäß der Verordnung setzt sich das Rektorat bei allen zu treffenden Regelungen mit den Fachbereichen und Prüfungsausschüssen ins Benehmen. An der FH Aachen geschieht dies in einem eigenen regelmäßig und häufig tagendem eigenem Krisenstab zu Studium und Lehre mit Beteiligung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) unter Leitung des zuständigen Prorektors.

 

Freiversuchsregelung:

In den zurückliegenden Entscheidungen haben wir die Spielräume, die die Gesetzeslage bietet, weitgehend zugunsten der Studierenden ausgenutzt und Freiversuche ermöglicht. Zu den Maßnahmen des Infektionsschutzes zählt aber auch, Präsenzprüfungen auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Freiversuche sind diesem Ziel nicht per se dienlich, da leider häufig auch unvorbereitete Studierende in Verkennung ihrer Erfolgsaussichten von diesen profitieren möchten. Der Freiversuch soll aber den gut auf die Prüfung vorbereiteten, aber verunsicherten Studierenden, die Sicherheit geben, dass ein unmittelbarer Antritt der Prüfung nach dem Regelsemester hinsichtlich der Versuchszählung unschädlich ist. Damit kann ein Freiversuch allerdings auch nicht aufgespart werden. Auch war und ist der Freiversuch per definitionem nur einmal je Modul anrechenbar.

 

 

Es gibt nur wenige Hochschulen, insbesondere unter den Universitäten, bei denen die Rektorate diesbezüglich gar keine Regelungen getroffen haben. Dann gilt die Vorgabe der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 15.04.2020, wonach jeder Fehlversuch ohne Zählung bleibt. Die meisten Hochschulen, insbesondere die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, haben aber unter anderem wegen geringerer Raumkapazitäten und sehr hohen Auslastungen restriktivere Regelungen durch die Rektorate getroffen.

 

Die FH Aachen lässt je Modul, aber unabhängig, ob vor der Gültigkeit der Verordnung bereits ein Erstversuch unternommen wurde, einen Freiversuch zu. Bei Nichtbestehen aufgrund eines Täuschungsversuchs oder aufgrund von Säumnis (Nicht-Erscheinen) zählt der Versuch (keine Anrechnung als Freiversuch). Um zu verhindern, dass Studierende ohne Vorbereitung antreten, wird überdies das Erreichen einer geringen Mindestpunktzahl für die Anrechnung als Freiversuch zu Grunde gelegt.

 

 

Präsenzprüfungen:

Gerade die großen Querschnittsfächer in den Ingenieurwissenschaften, bei denen Aufgaben gestellt werden und diese gelöst werden müssen, sind nach Auffassung der Prüferinnen und Prüfer sowie der Prüfungssauschüsse rechtssicher nur als Präsenzprüfungen durchführbar. Es gehört auch zur Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer die Prüfungsform festzulegen. Es obliegt ihnen die Begründung und finale Entscheidung über die Prüfungsform und ob sich diese ggf. wirkungsgleich digital abbilden lässt. Es besteht kein Recht der Studierenden auf Wahl der Prüfungsform. Hingegen ist die Teilnahme an Prüfungen freiwillig. Aufgrund der Lehrfreiheit kann es keine zentrale Vorschrift zu digitalen Prüfungen durch das Rektorat geben.

 

 

 

Da Präsenz- und Online-Prüfungen im gleichen Zeitraum stattfinden und die Verordnungslage sich kurzfristig ändern kann, ist aus prüfungsorganisatorischer Hinsicht eine kürzere Ankündigungsfrist (zwei Wochen vor Prüfung) der finalen Prüfungsform erforderlich, um die Planung zu ermöglichen.  Nach momentanen Planungstand werden die Prüfungen - auch die Präsenzprüfungen – im Wesentlichen plangemäß stattfinden. Es muss allerdings von uns allen hingenommen werden, dass für die Prüfungen im Februar und März noch keine Rechtsgrundlage existiert, da die maßgeblichen Ordnungen und Verfügungen nur bis zum 31.01.2021 Gültigkeit haben.

 

Alle Regelungen können Sie in der aktuellen Corona-Hochschulordnung der FH Aachen unter diesem Link nachlesen.

 

 

 

 

 

8.1.2021 Neue Coronaschutzverordnung: Änderungen für Studierende

Zur Situation:

Basierend auf den Bund-Länder-Absprachen ist gestern Abend eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in NRW erschienen. Diese wird wiederum um eine Corona-Epiedemiehochschulverordnung ergänzt sowie um eine Neufassung der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales für den Hochschulbetrieb. Beides erwarten wir zeitnah.  

Lehrbetrieb:

Fest steht bereits, dass der Lehrbetrieb bis zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters weitgehend ohne Präsenz fortgeführt wird. Wenige Ausnahmen existieren nur für bestimmte Praxisformate, die zur Vorbereitung für Prüfungen dienen (z.B. einige Praktika). Einzelheiten hierzu erfahren Sie durch Ihren Fachbereich.

Prüfungsbetrieb:

Die Planungen der Fachbereiche für die anstehende Prüfungsperiode stehen zurzeit unter dem Vorbehalt noch nicht feststehender gesetzlicher Vorgaben. Fest steht allerdings, dass – abhängig von Fachbereich und Studiengang – Online-Prüfungen angeboten werden, dort wo sie sinnvoll und unter Wahrung der Chancengleichheit einsetzbar sind. Die zurzeit geplanten Präsenzprüfungen für die übrigen Prüfungen stehen noch unter einem Genehmigungsvorbehalt. Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass diese in jedem Fall vor dem Beginn der Vorlesungsperiode des kommenden Sommersemesters und vorzugsweise auch wie langfristig geplant stattfinden können. Natürlich werden diese dann mit den üblichen Sicherheitskonzepten durchgeführt. Einzelheiten hierzu stehen allerdings noch nicht fest. In jedem Fall wird Sie ihr Fachbereich informieren, wenn dies der Fall ist.

 

 

 

8.1.2021 Neue Regelungen für das Hochschulsportzentrum

Das Hochschulsportzentrum informiert: Verlängerung des Betretungsverbots bis zum 31.01.2021 und digitales Sportangebot 2021

Die RWTH Aachen ist leider aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Verbreitung des Coronavirus sowie der Anordnungen der zuständigen Behörden gezwungen, wieder Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und zur Entlastung des Gesundheitssystems umzusetzen. Unser Ziel dabei ist es, die weitere Ausbreitung möglichst zu stoppen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verlangsamen.

Als Konsequenz der jüngsten Bund-Länderbeschlüsse müssen alle Sportanlagen voraussichtlich bis mindestens 31.01.2021 geschlossen bleiben. Hiervon sind ausnahmslos Anlagen des Hochschulsportzentrums betroffen. Gleichzeitig gilt für den angegebenen Zeitraum ein Betretungsverbot!

Der Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Sportanlagen und die Wiederaufnahme des Präsens-Sportbetriebs wird von der zukünftigen Entwicklung abhängen und kurzfristig auf der HSZ Website kommuniziert. Trotz aller Einschränkungen können Sie weiter in Bewegung bleiben! Das HSZ bietet Digital Workouts on demand und live an. Sie können weiterhin mit unserem „Early Bird“ sportlich in den Tag starten, mittags eine bewegte Pause machen oder abends an unterschiedlichsten, individuellen Kursangeboten teilnehmen. Alle Angebote bleiben entgeltfrei und werden live via Zoom übertragen.  

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Servicepoint nur telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache zu erreichen ist. 

Die Maßnahmen der Schließung orientieren sich an den Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums, den Maßgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Krisenstäbe der Städteregion Aachen und der RWTH Aachen. Das Rektorat ist sich bewusst, dass die Maßnahmen zu Einschränkungen im Hochschulleben führen werden. Es hält diese Schritte aber für geboten und bittet um Verständnis und Unterstützung.

Nähere aktuelle Informationen zum Vorgehen der Hochschulleitung sind auf der Website der Hochschule zu finden.

 

 

 

15.12.2020 Coronaschutzverordnung gültig ab 16.12.2020

Die neue Coronaschutzverordnung, die am 16.12.2020 in Kraft tritt, betrifft auch die Hochschulen:

§ 6

Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken

(1) Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen und an den Schulen des Gesundheitswesens ist nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig. Präsenzlehrveranstaltungen sind unzulässig. Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen sind nur zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist. Praktische Ausbildungsabschnitte sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für den jeweiligen Praxisbereich zulässig.

Somit sind Präsenzlehrveranstaltungen ab morgen nicht mehr zulässig. Präsenzprüfungen sollten nach Möglichkeit auf nach den 10. Januar verlegt werden. Es ist aber möglich Ausnahmen nach den Vorgaben zu machen. Praktische Ausbildung ist nach wie vor noch zulässig.

Eine weitere Neuregelung betrifft den Bibliotheksbereich:

(4) In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven ist nur die Ausleihe von Medien und dies nur zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen zulässig.

Somit sind der Lesesaal und die Selbstlernräume/Plätze ab morgen zu schließen.

 

 

 

11.12.2020 Verlängerung der Homeoffice-Regelung: Beschluss des Krisenstabs

Der Krisenstab hat in seiner heutigen Sitzung am 11.12.2020 beschlossen, die aktuell bis zum 31.12.2020 befristete Homeoffice-Regelung bis zum 31.01.2021 zu verlängern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage, empfiehlt der Krisenstab den einzelnen Bereichen der Hochschule zudem in der Zeit vom 14.12.2020 bis zum 10.01.2021 in besonderem Maße von der Möglichkeit der Gewährung von Homeoffice Gebrauch zu machen. Insbesondere soll dies denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden, die aufgrund der für die neue Woche geltenden Regeln berufliche Tätigkeit und Betreuungsaufgaben miteinander verbinden müssen.

07.12.2020 Verschärfung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung

Das Land NRW hat in der aktuellen Coronaschutzverordnung die Verhaltenspflichten, auch am Arbeitsplatz, verschärft. Bitte beachten Sie, dass damit grundsätzlich in den Räumen der FH Aachen eine Maskenpflicht besteht. Die Maske darf von Beschäftigten nur abgelegt werden, sofern Sie an Ihrem Arbeitsplatz sitzen und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen im Raum jederzeit gewahrt bleibt.

Die Maskenpflicht besteht gemäß der aktuellen Betriebsanweisung ferner im Bereich von Verkehrsflächen (Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge und WC-Bereiche), in allen Lehr-, Praxis- und Prüfungsveranstaltungen im Präsenzbetrieb, sowie beim Betreten fremder Büros, Sekretariate und Einrichtungen (z.B. Bibliothek/Lesesaal). Masken mit Ventil sind nicht gestattet!

Der Krisenstab bittet eindringlich darum, im Interesse aller diese Maskenpflicht konsequent umzusetzen.

07.12.2020 Änderung der Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen in NRW

Es gab eine weitere Verschärfung für Lehr- und Praxisveranstaltungen an den Hochschulen, die auch den Lehrbetrieb der FH Aachen betrifft. Hochschulen sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Präsenzveranstaltungen sind nur dann zugelassen, wenn folgende Änderungen erfüllt sind: Es handelt sich um Lehr- und Praxisveranstaltungen, die zwingend als Präsenzveranstaltungen abzuhalten sind, weil sie auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen sind, zum Beispiel Labore, Arbeitsräume, Tonstudios sowie im künstlerischen Bereich Korrepetition, Übungsbetrieb, künstlerischer Einzelunterricht und Arbeit in Ateliers und Studios. Die Fachbereiche werden gebeten zu prüfen, ob die Regelung auch überall entsprechend der Verfügung umgesetzt wird.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW kann hier eingesehen werden.

12.11.2020 Keine coronabedingte Desinfizierung von Flächen/Gegenständen in den Bibliotheken notwendig

Aufgrund der angespannte Coronalage kam in der Bibliothek die Frage auf, ob die Desinfizierung von viel genutzten Oberflächen und Gegenständen wie Türklinken,  Druckstationen, Tastaturen,  Selbstverbucher, Arbeitstischen, Lernplatzkarten und Druckstationen sinnvoll und notwendig ist. Die hochschulärztliche Stelle sieht hier keinen Bedarf. Eine normale tägliche Reinigung reiche völlig aus. Das bedeutet, dass die angesprochenen Flächen und Gegenstände in den Bibliotheken nicht zusätzlich zu einer normal üblichen Reinigung desinfiziert werden müssen. Das Robert Koch-Institut schreibt hierzu ebenfalls: "Eine routinemäßige Flächendesinfektion  in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl." In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die konsequente Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen darstellt. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Reinigung_Desinfektion.html

11.11.2020 Aktualisierte Betriebsanweisung

Aufgrund der geänderten Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die FH Aachen die Betriebsanweisungen Coronavirus aktualisiert.

Der Krisenstab hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Vorgabe zur Maskenpflicht auch in allen Präsenzprüfungen so umzusetzen. Ab sofort gilt eine Maskenpflicht in allen Lehr-, Praxis- und Prüfungsveranstaltungen im Präsenzbetrieb. Im Bereich von Verkehrsflächen (Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge und WC-Bereiche) ist grundsätzlich ein Mund-/Nasenschutz zu tragen. Maskenpflicht besteht ferner in allen Lehr-, Praxis- und Prüfungsveranstaltungen im Präsenzbetrieb. Beim Betreten fremder Büros, Sekretariate und Einrichtungen (z.B. Bibliothek/Lesesaal) muss ebenfalls eine Maske getragen werden. Masken mit Ventil sind nicht gestattet. Ein Mund-/Nasenschutz kann sein, ebenso eine Maske, ein Tuch oder ein Schal. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen sind die Lehrkräfte bei einer Lehr-, Praxis- und Prüfungsveranstaltung, wenn der Mindestabstand eingehalten wird, gemäß §3 Absatz 4 der Coronaschutzverordnung. Sollten während der Veranstaltung Fragen von den Studierenden an die Lehrkräfte gestellt werden und diese entscheiden, hierfür an den Platz des Studierenden heranzutreten, so dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von der Lehrkraft ebenfalls der Mund-/Nasenschutz anzuziehen. Aktualisierte Betriebsanweisung Operating Instructions Maskenpflicht Maskenpflicht englisch

30. 10. 2020 Sportbetrieb wird vorerst eingestellt

Das Hochschulsportzentrum von FH Aachen und RWTH Aachen sieht sich aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Verbreitung des Coronavirus sowie der Anordnungen der zuständigen Behörden gezwungen, wieder Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und zur Entlastung des Gesundheitssystems umzusetzen. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung möglichst zu stoppen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verlangsamen. Als Konsequenz hieraus muss der Sportbetrieb, der Abo-Betrieb, die Sportstättenvermietung und -überlassung ab Montag, 2. November 2020 eingestellt werden. Hiervon sind ausnahmslos alle Angebote des Hochschulsportzentrums betroffen, egal ob diese in hochschuleigenen, städtischen oder Anlagen externer Partner stattfinden. Dies beinhaltet auch die Schließung aller Sporthallen, Cagesoccer-Anlage, des Allwetterplatzes, des Naturrasenplatzes, der Outdoor Fitnessanlagen, des RWTH Gym, der Sauna, unabhängig von der sportlichen Nutzung inklusive der Umkleiden und Sanitäranlagen. Die Laufbahn im Stadion Königshügel und die Finnbahn bleiben bis auf weiteres zunächst geöffnet. Hierbei ist zu beachten, dass laut Corona Schutzverordnung nur maximal zwei Personen zusammen trainieren dürfen. Der Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Betriebs und der Anmeldestart für das WiSe 2020/21 wird von den zukünftigen Entwicklungen abhängen und kurzfristig auf der Webseite des Hochschulsportzentrums kommuniziert. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Servicepoint nur telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache zu erreichen ist.

 

 

20. 10. 2020: Neue Regelung zum Homeoffice: Beschluss von Rektorat und Krisenstab

 

Das Rektorat der FH Aachen und der Krisenstab der Hochschule haben am 20. Oktober Folgendes beschlossen: Nach dem ersten Rückgang der Coronainfektionen in Deutschland dank der eingeleiteten Maßnahmen im Sommer steigen nun die Zahlen der Neuinfektionen leider wieder an. Die Situation muss daher auch für die Angehörigen der FH Aachen neu bewertet werden. Rektorat und Krisenstab haben sich, wie Sie wissen, ständig mit dem Thema befasst und Entscheidungen getroffen. Auch jetzt beschäftigen wir uns eingehend mit den neuen Entwicklungen. Anders als im Frühjahr können wir nun aber auf Erfahrungen und Erkenntnisse zurückgreifen, die wir zu Anfang des Sommersemesters noch nicht hatten. Dank unserer Maßnahmen konnten wir bisher einen Ausbruch an der FH Aachen verhindern und wollen auch weiterhin dafür sorgen, dass das so bleibt. Aufgrund der durchaus beunruhigenden Entwicklung der Corona-Zahlen in Deutschland und insbesondere auch in der Städteregion Aachen wird die bisherige Homeoffice-Regelung bis zum 31.12.2020 verlängert. Präsenzzeiten sollen nicht weiter erhöht werden. Angestrebt wird nach wie vor, ein ausgewogenes und verantwortungsvolles Verhältnis von Präsenz und Homeoffice fortzusetzen. Bei der weiteren Umsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Grundsätzlich ist dort, wo wir die einschlägigen Regeln sicher einhalten können, das Arbeiten in Präsenz erwünscht. Wir alle haben die Erfahrung gemacht, dass der persönliche Kontakt untereinander für den Dienstbetrieb und das Betriebsklima förderlich ist; die Präsenz ist uns wichtig. An erster Stelle gilt jedoch weiterhin, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Um dies zu erreichen, ist gegebenenfalls eine Besetzung der Büros mit reduzierter Personenzahl notwendig, etwa durch Anpassung oder Verlagerung der Arbeitszeiten, das Nutzen von nicht besetzten Arbeitsplätzen oder alternierende Besetzung von Mehr-Personen-Büros (Wechsel von Präsenz und Homeoffice). Auch der Weg von und zur Arbeit soll betrachtet werden und beispielsweise die Lage der Arbeitszeit so gestaltet werden, dass Verkehrsstoßzeiten möglichst vermieden werden können. Unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten, der Dienstaufgaben sowie der persönlichen Situation kann, im Einvernehmen mit der Führungskraft, im Homeoffice gearbeitet werden. Hier gilt es, gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl die dienstlichen Interessen als auch die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen. Grundsätzlich muss jedoch auch im Homeoffice die Erreichbarkeit über Telefon und E-Mail gewährleistet sein. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Vorgesetzten. Die aktuelle Situation ist für uns alle belastend, wenn auch aus verschiedenen Gründen. Daher appellieren wir an alle Führungskräfte und Beschäftigte der FH Aachen, auch weiterhin rücksichtsvoll miteinander umzugehen, die AHA+L-Regeln einzuhalten und die Möglichkeiten von Präsenz und Homeoffice verantwortungsvoll zu nutzen.

 

19. 10. 2020 Erweiterte Maskenpflicht im Präsenzbetrieb

 

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird die Betriebsanweisung Coronavirus der FH Aachen (englische Version) verändert. Die stark steigenden Infektionszahlen in Stadt und Städteregion Aachen sowie in den Kreisen Düren und Heinsberg erfordern nunmehr weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus auch an der FH Aachen. Daher hat der Krisenstab am Freitag in seiner Sitzung beschlossen, die bereits bestehende Maskenpflicht auszudehnen. Es gilt nunmehr auch eine Maskenpflicht in allen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen im Präsenzbetrieb mit Ausnahme von schriftlichen Prüfungen (Klausuren). Während einer Klausur kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Des Weiteren besteht eine Maskenpflicht beim Betreten fremder Büros, Sekretariate und Einrichtungen. Nach Rücksprache und Abstimmung mit den dortigen Nutzerinnen und Nutzern kann diese abgenommen werden. Aufgrund des Infektionsgeschehens ist derzeit nicht mit einer positiven Veränderung zu rechnen. Bei einem sich weiter verschlechternden Infektionsgeschehen werden vielmehr weitere Einschränkungen im Präsenzbetrieb notwendig werden. Der Krisenstab wird hierüber zeitnah beraten und informieren.

Bei allen Besprechungen in Präsenz kann, wenn der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern gewahrt wird und eine ausreichende Lüftung möglich ist, der Mund-Nasenschutz abgenommen werden. Besteht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer ausdrücklich auf das Tragen, sollen alle den Mund-Nasenschutz anbehalten oder der betroffenen Person die Teilnahme an der Besprechung per Webex ermöglicht werden. Weiterhin gilt die eindringliche Bitte, die allgemein bekannten Hygieneregeln zu beachten.

 

 

28. 09. 2020 Dokumente zum Download

 

 

Das Dezernat IV stellt auf Wunsch der Personalräte, aber auch vieler Beschäftigter, als weitere Information und zur weiteren Verwendung die folgenden Dokumente zur Verfügung: Handlungsempfehlung_zur_Durchführung_von_Praktia_Praxisveranstaltungen_Covid-19 Checkliste_Seminare  Veranstaltungen_Corona_FH Aachen Mustergefährdungsbeurteilung_CORONA_2020_FH_Präsenzveranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen nicht zwingend für jeden Beschäftigten von Bedeutung sind, sondern nur da, wo entsprechende Praktika und Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Die Handlungsempfehlung zur Durchführung von Praktia Praxisveranstaltungen Covid 19 enthält wesentliche Informationen, Hinweise und Empfehlungen, was es alles im Bezug auf Corona Covid-19 bei der Durchführung von derartigen Veranstaltungen zu beachten gilt. Auf vielfachen Wunsch hat das Dezernat auch eine vereinfachte Form der ergänzenden Gefährdungsbeurteilung anlässlich Corona 2020, Covid-19, erstellt. Diese ist auszufüllen für Präsensveranstaltungen an der FH Aachen wie Praktika, Seminare, sonstige Zusammenkünfte gemäß Coranaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung des Ministeriums. Des Weiteren gibt es noch eine Checkliste mit den wesentlichen Punkten zum Durchführen von Seminaren und Veranstaltungen.

 

21. 08. 2020 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

 

 

Als Bundesgesetz ist zunächst das sogenannte "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" oder kurz "Infektionsschutzgesetz – IfSG" wichtig. Es regelt bundesweit die Grundlagen der Vorbeugung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Es gibt aber vor allem den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit, durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Es gibt auch eine täglich aktualisierte Seite, die über neue Entwicklungen, Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Landesregierung informiert. Auf dieser Seite findet man alle Rechtsverordnungen und Erlasse betreffend die Corona Pandemie in der jeweils gültigen Fassung. Das Gesundheitsministerium NRW stellt ebenfalls eine Seite mit einer chronologischen Aufstellung der Erlasse zur Coronapandemie zur Verfügung. Die Erlasse und Verordnungen werden in kurzen Abständen aktualisiert und der Entwicklung angepasst.

 

06.08.2020: AHA: Es kommt auf Abstand, Hygiene, Alltagsmasken an

 

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) erstmals seit Monaten wieder mehr als 1000 Neuinfektionen mit dem Coronavirus innerhalb eines Tages gemeldet. Wichtig: Einhaltung der AHA-Regeln auch an der FH Aachen!

 

  • A = Abstand: mindestens 1,50 Meter Abstand halten
  • H = Hygiene: Husten oder Niesen in die Armbeuge, häufig und gründlich die Hände waschen für mindestens 20-30 Sekunden
  • A = Alltagsmasken: Mund-Nasen-Schutz aufsetzen, wenn der Mindestabstand zu anderen nicht eingehalten werden kann.

 

 

Das Robert Koch-Institut hat angesichts gestiegener Neuinfektionen in Deutschland die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich weiter engagiert an der Eindämmung des Coronavirus zu beteiligen, auch durch die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Bundesweit gebe es viele kleinere Infektionsgeschehen in verschiedenen Landkreisen, so das RKI. Sie stünden in unterschiedlichen Zusammenhängen wie größeren Feiern im Familien- und Freundeskreis oder Freizeitaktivitäten. Hinzu komme, dass Covid-19-Fälle zunehmend unter Reiserückkehrerinnen und -rückkehrern identifiziert werden. Das Auswärtige Amt warnt nun vor touristischen Reisen in die belgische Provinz Antwerpen. Zuvor hatte die Provinzregierung von Antwerpen bereits selbst von Reisen in die Region abgeraten. Dort übersteigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen derzeit die Marke von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Solche Regionen hat das Robert Koch-Institut zu Risikogebieten erklärt. Das bedeutet, dass Einreisende aus Antwerpen in Quarantäne gehen müssen - es sei denn, sie können einen negativen Covid-19-Test vorweisen. Das RKI als zuständiges Bundesinstitut beobachtet die Entwicklung sehr genau. Eine weitere Verschärfung müsse unbedingt vermieden werden. "Das gelingt nur, wenn sich die gesamte Bevölkerung weiterhin engagiert, zum Beispiel indem sie Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhält – auch im Freien, Innenräume lüftet und, wo geboten, eine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt trägt", teilt das RKI mit.

 

31.07.2020 Bibliotheken Bayernallee und Boxgraben öffnen wieder für Angehörige der FH Aachen

 

 

 

Ab Montag, 3.8.2020 öffnen die Bibliotheken Bayernallee und Boxgraben wieder für Angehörige der FH Aachen. Bis auf weiteres gelten die folgenden Öffnungszeiten: Bayernallee Mo-Fr  9-14 Uhr Boxgraben   Mo-Fr  9-13 Uhr (17.8.-4.9. Di + Do 9-13 Uhr)

Mehr Infos finden Sie hier.

 

 

17.07.2020 Bibliothek Eupener Straße öffnet im Pilotbetrieb

 

 

Ab Montag, den 20.07.2020, öffnet die Bibliothek Eupener Str. wieder für Angehörige der FH Aachen. Bis auf weiteres gelten folgende Öffnungszeiten: Mo-Do           9-16 Uhr

Fr                  9-14 Uhr Im Rahmen des Pilotbetriebs gelten besondere Regelungen beim Besuch der Bibliothek, die auf den Bibliotheksseiten genauer erläutert werden.

Außerdem wird ab dem 20.7.2020 eine kontaktlose Rückgabe von Büchern möglich sein. Im Foyer gegenüber der Pförtnerloge im Gebäude E wird eine Rückgabebox für Bücher aufgestellt. Bitte nutzen Sie die Box nur für Bibliotheksbücher und nicht für Schlüssel oder Fernleihbücher! Außerdem muss die Abgabe fristgerecht erfolgen, da die Rückbuchung erst am nächsten Tag erfolgt! Alle anderen Bibliotheken der FH Aachen bleiben weiterhin im Notbetrieb. Terminvereinbarungen zur Bibliotheksnutzung über bibliothek(at)fh-aachen.de bleibt in allen anderen Bibliotheken also erforderlich.

 

 

07. 07. 2020 Kompensation der Folgen der Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre

 

Die FH hat eine die Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der FH Aachen veröffentlicht. In dieser Ordnung ist geregelt, wie die Hochschule etwa mit Prüfungen und Zulassungsbedingungen im Zuge der Coronakrise verfährt.

 

02. 07. 2020 Betriebsanweisung und Hygieneregeln

 

In diesem Dokument finden Sie die Betriebsanweisungen und die Hygieneregeln der FH Aachen.

 

19. 06. 2020 Homeoffice-Regelung ab dem 1. Juli 2020

 

 

Der Krisenstab der FH hat beschlossen, eine Rückkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Arbeitsplatz in Absprache mit der oder dem jeweiligen Vorgesetzten schrittweise unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften zu ermöglichen. Um die vorgeschriebene Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, müssen die Anwesenheiten an der FH erfasst werden. Auch die Kontakte, die Sie im Rahmen von Präsenz-Besprechungen haben, müssen dokumentiert werden. Wenn Sie Präsenz-Besprechungen mit Externen durchführen, stellen Sie bitte sicher, dass die Daten vorliegen, mit denen im Bedarfsfall eine Nachverfolgung möglich wird. Hochschulintern können Sie die Zeiten Ihrer Anwesenheit an der FH in den FH-Outlook-Kalender eintragen, ebenso Besprechungstermine mit Kolleginnen und Kollegen sowie ein kurzer Hinweis auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. So lassen sich mögliche Infektionsketten ohne weiteren Aufwand nachverfolgen. Die jeweiligen Vorgesetzten dürfen auch andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Nachverfolgung sicherzustellen. Die Daten müssen vier Wochen vorgehalten werden. Um die Anwesenheiten der einzelnen Beschäftigten planen und die notwendigen Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können, ist eine Absprache mit der oder dem Vorgesetzten zwingend notwendig. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass je Büro nach derzeitigen Regelungen auch jeweils nur eine Person arbeiten darf. Bei den Regelungen, die in den einzelnen Bereichen getroffen werden, müssen die Interessenlagen der einzelnen Beschäftigten berücksichtigt werden. Insbesondere sollen

diejenigen, die aus Betreuungsgründen auf die Möglichkeit des Homeoffice angewiesen sind, dieses auch weiterhin nutzen dürfen. 05. 06. 2020 Home-Office-Regelung bis zum 30. Juni verlängert Der Krisenstab der FH Aachen hat in seiner Sitzung beschossen, die bisherige Regelung zum Home-Office weitestgehend beizubehalten. Sie gilt zunächst bis zum 30. Juni 2020. Nach wie vor gilt die Regelung, dass so viel Arbeit wie möglich im Home-Office geleistet werden soll. Es besteht aber kein Verbot, an seinem Arbeitsplatz an der FH Aachen in Rücksprache mit der oder dem Vorgesetzten und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu arbeiten. Nach Möglichkeit sollten die Büros nur mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter besetzt werden. In den nächsten Wochen werden gerade zur Durchführung der Präsenzprüfungen und Praktika die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gebraucht. Weiterhin gelten - erst einmal bis zum 12. Juni 2020 - die geänderten Öffnungszeiten in den Gebäuden der FH Aachen, und zwar von 8 bis 17 Uhr.

 

 

03. 06. 2020 Aktuelle Regelungen zu Dienstreisen und Reiserückkehr

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung hat die FH Aachen die Regelungen zu Dienstreisen und Reiserückkehr aktualisiert. Einreisende aus dem Ausland sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Ausnahmen bestehen zurzeit für Einreisende aus folgenden Ländern:

 

  • EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland
  • Länder, für die das Robert Koch-Institut (RKI) aufgrund der dortigen epidemiologischen Lage die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt hat

 

 

Grundsätzlich ist vor der Genehmigung von Dienstreisen, sowohl ins Inland als auch ins Ausland, zu prüfen, ob stattdessen eine andere Kommunikationsform, wie etwa Videokonferenz, genutzt oder der Termin verschoben werden kann. Sollte eine Dienstreise zwingend erforderlich sein, ist die Genehmigung durch die Leitung der jeweiligen Organisationseinheit einzuholen (Dekan*in, Dezernent*in, Leitung zentrale Einrichtung etc.). Es wird dringend empfohlen, bis auf weiteres keine Flugreisen zu unternehmen und auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. Fort- und Weiterbildungen sind grundsätzlich nicht als zwingendes Dienstgeschäft anzusehen. Von Dienstreisen in Länder, die eine Quarantäne zur Folge hätten, ist grundsätzlich abzusehen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Hochschulleitung. Die jeweilige Organisationseinheit ist für die Einhaltung der resultierenden Quarantänebestimmungen verantwortlich. Sofern sich eine Quarantänepflicht ergibt, gegebenenfalls auch erst während der Dienstreise, ist dies unverzüglich an das Dezernat I – Personal zu melden. Viele Staaten haben Einreisebeschränkungen erlassen und die Mobilität sowie die Infrastruktur vor Ort ist eingeschränkt. Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen und Reisehinweise des Auswärtigen Amts informieren. Bitte informieren Sie sich vor und während der Reise auf den Seiten des RKI, da sich eine Quarantänepflicht auch während der Dienstreise ergeben kann.

 

 

02. 06. 2020 Informationen zur Prüfungsanmeldung und zu Prüfungen im Allgemeinen Die Anmeldephase zu den Klausuren der Juni/Juli Prüfungsperiode hat begonnen oder ist für einige Fachbereiche bereits abgeschlossen. Zu den Prüfungen hat die Hochschule Regelungen getroffen, die u.a. vorsehen, dass die im Juni/Juli oder September/Oktober angebotenen Prüfungen im Falle des Nichtbestehens unter bestimmten Voraussetzungen als nicht unternommen gelten. Prüfungen, die nach der Vorlesungsperiode des Sommersemesters 2020 oder zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen (Freiversuch), es sei denn, es liegt ein Fall von Säumnis oder ein Täuschungsversuch vor oder es handelt sich um einen Verbesserungsversuch. Die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung sowie der jeweiligen Prüfungsordnung zum Rücktritt von Prüfungen bleiben bestehen. Weitere Details in der Meldung 14. 05. 2020 ZHQ-Navigator ist online Das Zentrum für Hochschuldidaktik und Qualitätsentwicklung der FH Aachen (ZHQ) hat eine Seite "Corona-Semester 2020" angelegt. Das Hauptaufgabenmerk liegt hier auf der Versorgung der Lehrenden und Studierenden mit Rat, Anleitungen und Online-Seminare zu den drängenden aktuellen Fragen und Herausforderungen im laufenden Onlinesemester. Die Seite soll als Navigationshilfe zu den Angeboten des ZHQ dienen und (demnächst verstärkt) weiterführende Artikel oder Praxisberichte enthalten. Die Termine/Ankündigungen werden wöchentlich aktualisiert. Enthalten sind die aktuell für alle Lehrenden und Studierenden zugänglichen Angebote. Die neue Seite ist verbunden mit den Seiten des E-Learning-Service. Diese Kategorie in ILIAS ist der Hauptort für Materialien und Gruppen – die Links auf der #CORONA-Seite verweisen zum Teil auf die öffentlich zugänglichen Seiten in ILIAS (Wikis). Eine wichtige Adresse ist derzeit "elearningfh-aachen.de" - unter dieser Mailadresse können Anfragen zur Anwendung von ILIAS oder webex/Zoom und allgemeine Fragen zur Digitalisierung in Studium und Lehre an das Ticketsystem gesendet werden. Alternativ kann direkt ein Ticket im Hilfecenter erstellt werden (Bereich eLearning). 27. 04. 2020 Mail des Prorektors für Studium und Lehre an die Studierenden der FH Aachen Liebe Studierende, sicher haben Sie wie wir alle in der Hochschule die Entwicklung der vergangenen Wochen aufmerksam verfolgt. Aus den Vereinbarungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten verlautete: "In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden." Rechtlich verbindlich wird diese Vereinbarung allerdings in Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen der Länder geregelt. Die Hochschule arbeitet intensiv daran, die nun geltenden Regeln für den Lehr- und Prüfungsbetrieb umzusetzen. Zurzeit erfolgt eine Planung des Prüfungsbetriebes, die aufgrund der Unterschiede zwischen den Studiengängen und Studienorten noch etwas Zeit benötigt. Dies bedeutet für Sie:

 

  • Die Anmeldezeiträume für Prüfungen Ihres Studiengangs werden nur in Ausnahmefällen wie geplant angeboten. In weiten Teilen wird eine Anmeldung erst Anfang Juni möglich sein. Bitte informieren Sie sich bei den für Sie zuständigen Prüfungsämtern und/oder auf den Webseiten des jeweiligen Fachbereiches. Bei Studiengängen, die von mehreren Fachbereichen getragen werden, sind diese Fachbereiche um Abstimmung der Zeiträume gebeten worden.
  • Die von den Fachbereichen bisher angekündigten Prüfungszeiträume werden hinsichtlich des Beginns der Prüfungsperiode beibehalten. Eine Verlängerung der Prüfungsphasen müssen wir uns zurzeit noch vorbehalten. Wir werden uns intensiv bemühen, dies zu vermeiden.
  • Die Form der jeweiligen Modulprüfung (mündlich/schriftlich/Hausarbeit o.ä.) kann von der in der Modulbeschreibung genannten abweichen. Die Festlegung erfolgt jedoch spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.
  • Die Prüfungen werden unter besonderen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes durchgeführt. Einzelheiten erfahren Sie rechtzeitig vor den Prüfungen von zentraler Stelle oder von den zuständigen Prüfungsämtern. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab, da wir Ihnen noch keine verbindlichen Auskünfte geben können.
  • Wir weisen aber schon jetzt darauf hin, dass Sie bei Prüfungen einen Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Aufgrund der seit heute, den 27.04., bestehenden Verpflichtung zum Tragen in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens in NRW gehen wir davon aus, dass Sie über einen solchen verfügen und ihn zur Prüfung mitbringen.

 

 

Wir werden Sie auf diesem Wege fortlaufend über betreffende Regelungen informieren und weisen an dieser Stelle auch auf die Informationen auf unserer Homepage hin. Über eine Anpassung der Regelungen in Bezug auf die Regelstudienzeit wird derzeit noch beraten. Inwiefern Praktika stattfinden und Bibliotheken teilweise wieder öffnen, werden wir Ihnen gesondert mitteilen.

 

17. 04. 2020 Informationen der Bibliothek

 

Aufgrund der aktuellen Lage bleiben die Bibliotheken der FH Aachen weiterhin bis vorerst 3. Mai 2020 geschlossen. Zusatzangebote der Bibliothek sowie aktuelle Informationen finden Sie hier.

17. 04. 2020 Aktuelle Beschlüsse Die Bundeskanzlerin hat in Abstimmung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April beschlossen, das Kontaktverbot bis zum 3. Mai zu verlängern und nur kleinere Lockerungen vorzunehmen.Grundsätzlich bleiben damit alle bisher getroffenen Regelungen auch an der Hochschule in Kraft. Es wurde in Aussicht gestellt, dass zu Prüfungs- und Lehrveranstaltungszwecken spezielle Arbeitsräume wie Labore und Bibliotheken unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder betreten werden können. Dazu wird in der nächsten Woche eine genauere Definition der notwendigen Rahmenbedingungen erwartet. Der Prorektor für Studium und Lehre erarbeitet diese mit den Fachbereichen und der Bibliothek. Zudem werden weitere ausführende Regeln durch das Land in der nächsten Woche erwartet.

14. 04. 2020 Aktuelles aus Studium und Lehre

 

An den Fachbereichen wird die Lehre nun zum Großteil online angeboten. Die meisten Studierenden sind zufrieden mit dem Angebot. Eine Evaluation des Lehrangebots soll erfolgen.

 

  • Ausschließlich online: Das Sommersemester soll als reines „Online-Semester“ beginnen (UNIs) bzw. im Falle der HAW fortgesetzt werden. Präsenzveranstaltungen finden also zunächst weiterhin nicht
  • Technik: Die Online-Veranstaltungen werden sehr gut angenommen. Zeitweise hakte es noch an der Technik. Die Schwierigkeiten sind bekannt und Lösungen wurden erarbeitet. Inzwischen wurde die Performanz der ILIAS-Plattform wesentlich verbessert.
  • Praktika in Laboren sowie Arbeiten in Werkstätten können bisher noch nicht alle ersetzt werden. Denkbar seien Videos aus den eigenen Laboren oder interaktive Versuchsauswertung im Dialog. Das Laborpraktikum ist nicht äquivalent umsetzbar. Der Zugriff und die Durchführung über Remote Access wird vorbereitet. Außerdem wird geprüft, ob in wichtigen Ausnahmefällen (z.B. Abschlussarbeiten) eine Sonderregelung zur Präsenz in Werkstätten und Laboren ermöglicht werden kann.
  • Prüfungen: Die Herausforderungen von Online-Prüfungen sind bekannt, auch hierfür sollen rechtssichere Lösungen erarbeitet werden.

 

 

09.04.2020 Ummeldemöglichkeiten für Studierende Die Stadt Aachen informiert über aktuelle Ummeldemöglichkeiten.

 

Zur ausführlichen Meldung gelangen Sie hier. 07. 04. 2020 Ab dem 20. April vorerst weiterhin Online-Lehrbetrieb Ab dem 20. April 2020 werden vorerst weiterhin alle Lehrveranstaltungen online stattfinden. Diese Vereinbarung haben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit den Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie der Kunst- und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen. Zur ausführlichen Meldung gelangen Sie hier.

30. 03. 2020 Jobmesse meet@fh-aachen.de in diesem Jahr rein digital

 

Die Jobmesse meet@fh-aachen wird in diesem Jahr komplett online stattfinden. Die Messe wurde auf den 14./15. Oktober 2020 verschoben.

Der erste Messetag wird sich wie üblich an alle Branchen wenden.

Der zweite Messetag richtet sich speziell an die Bereiche Architektur und Bauingenieurwesen. 30. 03. 2020 Neues Zugangsverfahren für beck-online

 

Ab sofort können auch die Studierenden der FH Aachen auf Beck online auch außerhalb der FH Aachen zugreifen. Für alle Beschäftigte der FH Aachen gilt damit auch ein neues Zugangsverfahren.

Sie müssen sich dazu bei beck-online persönlich mit Ihrer FH-E-Mail-Adresse registrieren. Für den Zugang müssen Sie sich auf dem Campus der FH Aachen befinden oder den VPN anyconnect.fh-aachen.de/BIB aktiviert haben. Die neu eingerichteten Zugänge sollen voraussichtlich bis Ende Mai gelten. 30. 03. 2020 Störungen bei Ilias

 

Aufgrund einer extrem gesteigerten Anzahl an Usern auf dem System kommt es aktuell leider zu teilweise sehr langen Antwortzeiten beim Aufruf von ILIAS. 27. 03. 2020 Geänderte Mietbedingungen des Studierendenwerks

 

Das Studierendenwerk hat aufgrund der Corona-Krise seine Mietbedingungen temporär geändert. Alle geänderten Mietbedingungen finden Sie hier oder auf der Homepage des Studierendenwerks. 26. 03. 2020 BAföG-Anspruch bleibt bei Engagement gegen Coronapandemie bestehen! BAföG-Geförderte können zum Beispiel in sozialen Einrichtungen, im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft Geld hinzuverdienen, ohne dass der BAföG-Anspruch entfällt. Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen werden hier zur Verfügung gestellt. 25. 03. 2020 Informationen zum Homeoffice mit Kindern  Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps zum Homeoffice mit Kindern. 24. 03. 2020 Informationen für internationale Studierende

Das Akademische Auslandsamt der FH Aachen hat Informationen für internationale Studierende in Bezug auf die studentische Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung gestellt. 23. 03. 2020 Temporäre Schließung von FH-Gebäuden Das Dezernat IV - Facility Management weist darauf hin, dass die Coronakrise zur temporären Schließung (zunächst voraussichtlich bis zum 19.04.2020) folgender FH-Gebäude folgt:

 

  • Eupener Str., Gebäude D,F,G,H,W,C,B
  • Campus Jülich: Hörsaalgebäude, Auditorium (s.u.), Mensa Jülich, Gerling-Pavillon

 

 

Das Auditorium in Jülich ist nicht von der Komplettschließung betroffen und befindet sich im Notbetrieb gemäß den Ausführungen auf der Homepage der Bibliothek.

 

Für die übrigen Gebäude gelten ab Montag, 23.03.2020, verkürzte Öffnungszeiten.

 

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Für Rückfragen bezüglich des aktuellen Gebäudebetriebs stehen Herr Kaußen (T. 51700) oder Herr Quast (T. 51722) gerne zur Verfügung. 23. 03. 2020 Rückholprogramm des Auswärtigen Amts Das Akademische Auslandsamt der FH Aachen weist darauf hin, dass das Auswärtige Amt eine Datenbank für die COVID-19-Rückholung eingerichtet hat. Menschen, die sich im Ausland aufhalten und rückgeholt werden möchten, sind aufgefordert, sich dort zu registrieren. 20. 03. 2020 Bibliotheken bleiben vorerst geschlossen Aktuelle Informationen zum Angebot der Bibliothek können Sie den Internetseiten der Bibliothek entnehmen. 18. 03. 2020 Ab dem 30. März starten Online-Lehrveranstaltungen! Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 18. März Entscheidungen zum Umgang mit der Coronapandemie in Studium und Lehre getroffen. Dies gilt vor allem für Lehrveranstaltungen und Prüfungen: Ab dem 30. März starten Online-Lehrveranstaltungen an den Fachbereichen, Prüfungen finden bis einschließlich 20. April nicht statt. Die Regelungen beruhen auf Beratungen mit den Fachbereichen, der Hochschulverwaltung und dem Allgemeinen Studierendenausschuss. Bitte informieren Sie sich zudem regelmäßig über die Fachbereichsseiten der FH-Homepage.

 

Ausführlichen Informationen zu allen Beschlüssen zum Umgang mit Corona in Studium und Lehre.

Fragen und Antworten zum Thema "Coronavirus" finden Sie auch in unseren FAQs: www.fhac.de/CoronaFAQ

18. 03. 2020 Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH Aachen Ab sofort sollen laut Rektoratsbeschluss alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH Aachen, denen es möglich ist, nach den für ihre Einheit erarbeiteten Konzepten im Homeoffice arbeiten. Hierbei sind die Hinweise des Dezernats I zum Homeoffice zu berücksichtigen. Aktuelle Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie auf der Seite des Dezernat I. Anleitung zum LogIn über mobile Endgeräte:

 

  • Rufen Sie die Startseite der FH Aachen auf.
  • Klicken Sie links oben auf das Burger-Menu (drei dicke Balken untereinander).
  • In der rechten Ecke sehen Sie nun ein Schloss-Symbol.
  • Klicken Sie darauf, und melden Sie sich mit Ihrer FH-Kennung an.

 

 

 

 

 

15. 03. 2020 Informationen des Rektorats - Prüfungen und Veranstaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

13. 03. 2020 Informationen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zum Vorlesungsbeginng

 

 

 

 

 

  • Vorlesungsbeginn an Hochschulen auf 20. April verschoben.
  • Digitale Veranstaltungen sowie kleinere Präsenzveranstaltungen können die Hochschulen im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch vor dem Vorlesungsbeginn nach eigenem Ermessen durchführen.
  • Spätestens Anfang April werden das Ministerium und die Hochschulen gemeinsam eine Neubewertung der Lage vornehmen, bei der auch etwaige Folgemaßnahmen besprochen werden.
  • Alle Informatione des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW finden Sie hier.

 

 

 

13. 03. 2020 Informationen der Hochschulbibliothek

 

 

 

  • Die Sonderöffnungen der Lernräume auf dem Campus Jülich und dem Campus Eupener Straße am 14. und 15.3.2020 (Sa/So) entfallen ersatzlos.
  • Die Bibliotheken sind ab Montag, dem 16.3.2020 regulär geöffnet. Alle Lernplätze bleiben bis auf Weiteres gesperrt.
  • Die Hochschulbibliothek möchte das Risiko für eine Infektion der Beschäftigten, Studierenden und Besucher*innen vermindern und schränkt Services mit persönlichem Kontakt ein. Für Ausleihen/Rückgaben/Bezahlvorgänge nutzen Sie vorzugsweise die bereitstehenden Automaten. Die digitalen Services (Katalog PLUS, E-Books, Datenbanken, etc.) stehen in vollem Umfang zur Verfügung. Anfragen zu persönlichen Beratungen und Schulungen stellen Sie gerne per E-Mail, Telefon oder Chat.
     

 

 

 

11. 03. 2020 Beschlüsse des Rektorats - Veranstaltungen, Lehrbetrieb und Prüfungen

 

 

  • Alle Veranstaltungen des Lehrbetriebs sowie Prüfungen finden bis auf weiteres grundsätzlich statt. Evtl. notwendig werdende Absagen wegen des Coronavirus dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Rektors erfolgen. Der Prorektor für Studium und Lehre, Prof. Dr. Josef Rosenkranz, berät mit den Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche Regelungen zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen.
  • Alle Veranstaltungen ohne Bezug zu Lehre (z.B.: Messen, Tagungen...), die die Teilnehmerzahl von 30 Personen übersteigen, sind abzusagen. Bei Veranstaltungen ohne Bezug zu Lehre unterhalb von 30 Personen ist die vorherige Genehmigung des Rektorates einzuholen.

 

 

 

 

 

 

aktuelle Informationen für Studierende (12. März 2020) 10. 03. 2020: Beschluss des Krisenstabs - Informationen für Mitarbeiter*innen

Die bislang getroffenen Maßnahmen gelten grundsätzlich weiter und bewegen sich im Rahmen der Maßnahmen, die von anderen Hochschulen getroffen wurden. Folgende Angleichungen wurden festgelegt:

 

 

 

 

 

  • Dienstreisen in Risikogebiete werden ab sofort nicht mehr genehmigt.
  • Rückkehrer aus Risikogebieten müssen zunächst 14 Tage zu Hause bleiben, bevor sie (sofern symptomfrei) wieder in die Hochschule dürfen.
  • Beschäftigte, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft sind, sind verpflichtet, vor Aufnahme des Dienstes an der FH, Kontakt zu ihren jeweiligen Vorgesetzten zu suchen. Kontaktperson der Kategorie 1 bedeutet, dass ein Face-to-Face-Kontakt von mindestens 15 Minuten in geschlossenen Räumen mit einer mit dem Coronavirus infizierten Personen stattgefunden hat. Ggf. kann in diesen Fällen Home Office in Betracht kommen.

 

Darüber hinausgehend wird auf Anraten der Hochschulärztin folgende neue Maßnahme getroffen:

 

  • Bei Veranstaltungen darf keine Verpflegung mehr in Form von Buffets, Fingerfood oder ähnlichem angeboten werden.

 

 

Auf den Internetseiten des Personaldezernats werden für Beschäftigte (nach entsprechendem Login) unter „Informationen A-Z“ arbeits- und dienstrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus abgehandelt.

 

04. 03. 2020: Bildung eines Krisenstabs und Pandemievorsorgeplan

Die FH Aachen hat einen Krisenstab gebildet, der das aktuelle Geschehen rund um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ständig verfolgt und Angehörige der Hochschule für den Fall erforderlicher, besonderer Maßnahmen informieren wird. Damit entspricht die FH dem Vorgehen, das im Pandemievorsorgeplan (Login erforderlich) festgelegt ist. Dieser sieht vor, dass in Phase I (Vom Auftreten einiger weniger Infektionsfälle bei Menschen in Deutschland bis zur Infektion eines Bevölkerungsanteils von 10 %) der betriebliche Pandemieplan aktiviert wird, der detaillierte Handlungsanweisungen gibt. Der Krisenstab wird vom Kanzler der FH Aachen, Volker Stempel, geleitet. Zum Pandemiekoordinator wurde Hans-Michael Kortz bestimmt. Zu den Mitgliedern des Krisenstabs gehört auch die Leiterin der Hochschulärztlichen Einrichtung der RWTH Aachen, Dr. Doris Keller. Bei der ersten Sitzung des Krisenstabs wurden folgende Inhalte und Regelungen besprochen: Allgemeines Allgemeine Informationen zum Coronavirus entnehmen Sie bitte den Informationen des Robert Koch-Instituts, insbesondere der ausgegebenen Risikobewertung sowie empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen. Eine Liste des Robert Koch-Instituts mit Fragen und Antworten zum Coronavirus finden Sie hier. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen wurde für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (täglich von 7 bis 21 Uhr) eingerichtet. Aktiviert ist an Werktagen auch die Behördenrufnummer 115. Darüber hinaus hat auch das NRW-Gesundheitsministerium eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/8554774 geschaltet. Die Telefonnummer des Gesundheitsamts des Kreises Düren ist: 02421/221053920. Beschäftigte der FH Aachen können sich bei konkreten Fragen bzgl. ihres Dienstverhältnisses auch an die jeweiligen Ansprechpersonen im Personaldezernat wenden. Hygienemaßnahmen Die empfohlenen Präventionsmaßnahmen orientieren sich grundsätzlich an den allgemein gegen Grippe empfohlenen Maßnahmen:

 

  • Regelmäßiges Waschen der Hände mit ausreichend Seife und Wasser.
  • Eine zusätzliche Anwendung von Desinfektionsmitteln wird nach Rücksprache mit der Hochschulärztin vorliegend nicht für sinnvoll erachtet. Gleiches gilt für das Tragen eines Mundschutzes.
  • Verzichten Sie möglichst darauf, sich die Hände zu geben.
  • Halten Sie die Husten-/Niesetikette ein (Armbeuge statt Hand).
  • Verwenden Sie Taschentücher nur einmal und entsorgen Sie sie sicher.
  • Halten Sie möglichst 1 bis 2 Meter Abstand zu Gesprächspartnern.

 

 

Die Hochschule wird ständig prüfen, ob eine Ausweitung der Hygienemaßnahmen sinnvoll ist. Darüber hinaus wird sie in ständigem Kontakt mit der RWTH Aachen, mit den benachbarten Institutionen Katholische Hochschule NRW und Käthe-Kollwitz-Schule (Berufskolleg der StädteRegion Aachen) sowie dem Studierendenwerk Aachen bleiben. Verhalten bei Einreise aus einem Risikogebiet Hochschulangehörige, Gäste und Kooperationspartner, die aus Risikogebieten einreisen, werden gebeten, für die Dauer der Inkubationszeit soweit wie möglich auf direkte Kontakte mit anderen Personen zu verzichten und sich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.

Betroffene Personen sollten sich mit Ihren Vorgesetzten bzw. Ihren Kontaktpersonen an der FH Aachen abstimmen und bspw. die Möglichkeiten des temporären Homeoffice oder andere Kommunikationsmedien nutzen. Beschäftigte der FH Aachen sollten darüber hinaus Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson des Personaldezernates aufnehmen, um im Einzelfall die Möglichkeiten zu besprechen. Quarantäne und positiv auf SARS-CoV-2 Beschäftigte, die unter Quarantäne gestellt werden, melden sich bitte im Dezernat 1. Bitte teilen Sie die ungefähre Dauer mit und reichen die entsprechende Bescheinigung vom Gesundheitsamt nach. Sollte sich ein Krankheitsverdacht bestätigen, so wird Ihnen ein ärztliches Attest ausgestellt. Dieses Attest reichen Sie bitte ebenfalls beim Dezernat I ein. Studierende, die positiv auf den Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurden, melden sich bitte unter coronavirusfh-aachen.de.  Bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer und Ihren Fachbereich an. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen hat eine Broschüre zum Verhalten bei Quarantäne herausgegeben. "Abstrichzentrum" in Eschweiler Stadt und StädteRegion Aachen haben ein so genanntes Abstrichzentrum in Eschweiler eingerichtet. Das Zentrum soll die Arztpraxen und Krankenhäuser von den Testungen entlasten und Informationen beim zuständigen Gesundheitsamt bündeln. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die neue Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Man kann also nicht einfach zum Abstrichzentrum kommen, und auch mit der Überweisung eines Arztes muss man vorher die Hotline anrufen. An der Hotline wird abgeklärt, ob zwei Bedingungen grundsätzlich erfüllt sind. Zum einen muss der Anrufende eine Kontaktperson der „1. Kategorie“ zu einem positiv getesteten Menschen sein (also 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht in einem geschlossenen Raum gehabt haben). Und der Anrufende muss entsprechende Krankheitssymptome aufweisen. Sollten beide Bedingungen erfüllt sein, erhält man eine Einladung ins Abstrichzentrum per E-Mail. Die Abstriche werden dreimal täglich per Express in ein Labor nach Köln gebracht und dort ausgewertet. Binnen 24 Stunden sollen die Ergebnisse vorliegen. Folgende Webseiten liefern aktuelle Informationen: Aktuelle Informationen für Reisende vom Robert Koch-Institut Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Auswärtiges Amt – China: Reise und Sicherheitshinweise Informationen des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen Zum aktuellen Stand in der Region (StädteRegion Aachen, Kreis Düren) finden Sie hier aktuelle Meldungen: aktuelle Informationen des Krisenstabs von Stadt und StädteRegion Aachen

Homepage Kreis Düren mit aktuellen Mitteilungen Hier finden Sie Poster mit Informationen für Reisende aus/nach China sowie für Reisende aus/nach Italien.