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BMBF unterstützt Studierende

BAföG, Zuschüsse und zinsfreie Studienkredite

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters ab heute wieder ein.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: "Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten – und das bis zum Ende des Wintersemesters. Damit wollen wir Studierenden helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten oder die Unterstützung ihrer Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen."

Weiter führte sie aus: "Das Instrument der Überbrückungshilfe hat sich in den Monaten von Juni bis September bewährt. Ich danke dem Deutschen Studentenwerk und den Studierenden- bzw. Studentenwerken, dass sie wieder die Umsetzung übernehmen. Wir haben für die Beantragung und die Prüfung in den Studierenden- und Studentenwerken Anpassungen mit Blick auf die Dauer der Pandemiesituation und einige Erleichterungen vorgesehen. So können alle, auch Erstsemester, bei Bedarf unbürokratisch ihre pandemiebedingte Notlage nachweisen."

Diese Form der Nothilfe habe man zunächst ausgesetzt, weil im Sommer deutlich weniger Anträge eingegangen waren, in der eine pandemiebedingte Notlage nachgewiesen werden konnte. Durch den Teil-Lockdown würden nun vermutlich wieder Einkünfte für Studierende wegfallen. Deshalb habe das BMBF entschieden, dass die Unterstützung über den November hinaus auf das ganze Wintersemester ausgedehnt wird. Auch bei der durchgängig verfügbaren zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende - dem bewährten KfW-Studienkredit – gibt es eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.

Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibe das BAföG. Das BMBF habe in dieser Legislaturperiode und in der Pandemie schon viele Verbesserungen und Erleichterungen vorgenommen, so Karliczek, mit dem Ergebnis, dass die Studierenden im Schnitt höhere Förderung erhalten: "Daher empfehle ich Betroffenen, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf unsere Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen."

Dass sich die gemeinsamen Anstrengungen mit den Hochschulen auszahlten, zeige eine aktuelle Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) unter mehr als 28.000 Studierenden. Es sei erfreulich, dass trotz der Corona-Pandemie die Studierenden nicht häufiger über einen Studienabbruch nachdächten als noch vor vier Jahren. ion zu machen.“

Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt: "Erneut stehen die Studenten- und Studierendenwerke bereit, um Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen – auch wenn der Beginn eines Wintersemesters für die BAföG-Ämter und viele weitere Arbeitsbereiche der Studentenwerke Hochkonjunktur bedeutet und ihre Arbeitskapazitäten voll beansprucht. Aber sie wollen und können helfen. Gerade in dieser Pandemie zeigt sich, wie systemrelevant die Studenten- und Studierendenwerke sind, und wie ernst sie ihren staatlichen Sozialauftrag nehmen, die Studierenden zu fördern. Die Beschäftigten der Studenten- und Studierendenwerke verdienen Anerkennung und Respekt."

Coronaspendenaktion an der FH Aachen

An der FH Aachen gibt es eine Coronaspendenaktion für in Not geratene Studierende. Die Hochschule unterstützt den Sozialfonds der FH Aachen e.V. in Zusammenarbeit mit dem AStA der FH Aachen bei der Coronaspendenaktion zu Gunsten eines Nothilfefonds. Viele der Studierenden haben ihren Nebenjob verloren oder können von Ihren Eltern nicht mehr unterstützt werden. Sie sind dadurch unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, ihr Lebensunterhalt ist nicht mehr zu stemmen und es ist angesichts dieser existenzbedrohenden Situation ungewiss, ob sie ihr Studium fortsetzen können. Unter dem Motto #WIRHALTENZUSAMMEN möchten wir Sie bitten, den Studierenden der starke Partner zu sein, den sie jetzt so dringend brauchen.

Die Zuschüsse aus dem Nothilfefonds sind eine enorme Hilfe für die Studierenden. Die Vergabe erfolgt nach definierten Richtlinien des Sozialausschusses und die Gelder müssen nicht zurückerstattet werden. Jeder Euro zählt!

Helfen Sie jetzt! Spenden Sie direkt an:

Sozialfonds FH Aachen e.V.

IBAN: DE79 3702 0500 0007 0089 00

SWIFT-BIC: BFSWDE33

Verwendungszweck: Nothilfefonds