Wiedereinschreibung

Sie wollen Ihr Studium in Ihrem vorherigen Studiengang an der FH Aachen nach Unterbrechung wieder aufnehmen und fortführen?

Das ist das möglich, wenn ...

  • es diesen Studiengang noch gibt und
  • Sie weder an der FH Aachen noch an einer anderen Hochschule im selben Studiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

 

Wichtig zu wissen:

Der Studienplatz ist nicht sicher, wenn es in dem Studiengang eine Zulassungsbeschränkung gibt.

 

Vorgehen

  1. Bitte füllen Sie für die erneute Studienaufnahme den Antrag auf Wiedereinschreibung aus und lassen Sie diesen im Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs auf der 2. Seite genehmigen.
  2. Reichen Sie dann den genehmigten Antrag im Studierendensekretariat Aachen bzw. Jülich fristgerecht ein.
  3. Von dort erhalten Sie ein Schreiben, welche Unterlagen Sie noch zur Einschreibung einreichen müssen.

In der Regel werden zur Wiedereinschreibung folgende Unterlagen benötigt:

  • Lebenslauf
  • aktuelle digitale Versicherungsmeldung der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Exmatrikulationsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung einer anderen Hochschule, wenn Sie zwischenzeitlich an einer anderen Hochschule studiert haben
  • Einzahlungsbeleg für den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag

 

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Zugangsvoraussetzungen
Formalia

Haben Sie Fragen?

Studierendensekretariat / Student Service Center (SSC)

sscfh-aachen.de
studyfh-aachen.de

+49. 241. 6009. 51616

Infotheke:
Bayernallee 11
1. Etage
52066 Aachen

Montag - Donnerstag: 8.30 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr