FAQ von Studieninteressierten am Studiengang "Biotechnologie M.Sc."

  • Der Masterstudiengang Biotechnologie wird nur als zulassungsbeschränkter Studiengang angeboten. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Zugangsordnung.
  • Für ein erfolgreiches Studium sollten Sie unbedingt sorgfältig Ihre Prüfungsordnung lesen. Insbesondere die Anhänge der Prüfungsordnung enthalten wichtige Informationen.
  • Der Studienplan bietet eine Übersicht über die in den einzelnen Semestern stattfindenden Veranstaltungen.
  • Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie die Termine der Veranstaltungen
  • Die Modulhandbücher sind die einzelnen Veranstaltungen beschrieben. Sie können diese zur Vorabinformation nutzen, häufig werden Sie bei einem Hochschulwechsel benötigt.
  • Sie wollen sehen wie es bei uns so aussieht? Dann nutzen Sie den Virtuellen Rundgang über den Campus Jülich.

Die Antworten auf viele Fragen

Auf dieser Seite finden Sie bereits Antworten auf viele wiederkehrende Fragen zum Studiengang "Biotechnologie M.Sc.". Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung.

Kann ich mich persönlich beraten lassen?

Natürlich! Dazu bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an.

  • Für allgemeine Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Allgemeinen Studienberatung zur Verfügung.
  • Für speziellere Fragen wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.
  • Die größte Infoveranstaltung der Hochschule, der HIT (Hochschulinfotag) findet jährlich in Aachen statt. Hier sind neben der allgemeinen Studienberatung auch Berater für alle  Studiengänge vor Ort.
  • Sie finden unsere Berater auf verschiedenen weiteren Messen, auch hier können Sie sich vom Standpersonal umfassend beraten lassen.
  • Am Tag der offenen Tür (findet alle 2 Jahre statt) können Sie die Hochschule besichtigen und mit den Lehrenden ins Gespräch kommen.

Wann beginnt das Studium?

Das Studium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester aufgenommen werden.

Gibt es einen "Numerus clausus" für diesen Studiengang?

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist ein anerkannter berufsqualifizierender erster Hochschulabschluss mit mindestens der Gesamtnote 2,8, durch den 
die fachliche Vorbildung für die Masterstudiengänge nachgewiesen wird.

Weitere Informationen zu den Vorrausetzungen finden Sie in der Zugangsordnung.

Zugangsordnung Masterstudiengänge „Biotechnologie“ und „Biotechnologie mit Praxissemester“ | Lesbare Fassung

Kurzbeschreibung:

Zugangsordnung für die Masterstudiengänge „Biotechnologie“ und „Biotechnologie mit Praxissemester“ in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 30.01.2020 – FH-Mitteilung Nr. 4/2020 (Nichtamtliche lesbare Fassung)

Mit oder ohne Praxis-/Auslandssemester?

Der Masterstudiengang Biotechnologie wird mit und ohne Praxissemester angeboten. Daraus ergibt sich eine Studiendauer von drei bzw. vier Semestern. Ein Praxissemester ist ein ganzes Semester, dass Sie in der Regel außerhalb unserer Hochschule verbringen, in der Industrie oder in einem Forschungsinstitut und in dem Sie an einem Projekt arbeiten. 
Für den dreisemestrigen Studiengang „Biotechnologie“ ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss geeignet, wenn er mindestens ein siebensemestriges Hochschulstudium und mindestens 210 Leistungspunkte umfasst. Zugangsvoraussetzung für den viersemestrigen Masterstudiengang „Biotechnologie mit Praxissemester“ ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der mindestens ein sechssemestriges Hochschulstudium mit mindestens 180 Leistungspunkten umfasst.

Weitere Informationen zu den Vorrausetzungen finden Sie in der Zugangsordnung.

Zugangsordnung Masterstudiengänge „Biotechnologie“ und „Biotechnologie mit Praxissemester“ | Lesbare Fassung

Kurzbeschreibung:

Zugangsordnung für die Masterstudiengänge „Biotechnologie“ und „Biotechnologie mit Praxissemester“ in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 30.01.2020 – FH-Mitteilung Nr. 4/2020 (Nichtamtliche lesbare Fassung)

Sprachkenntnisse

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache, die mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2) oder gleichwertigen Prüfungen (TestDaF TDN 4x4, FSP, DSD II, Goethe Zertifikat C2, Telc C1 Hochschule, ÖSD C2) gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der FH Aachen in ihrer jeweils gültigen Fassung nachgewiesen wird.

Ein Nachweis von englischen Sprachkenntnissen ist nicht erforderlich. Allerdings möchten wir Sie daraufhinweisen, dass einige der Veranstaltungen im Studiengang nur in englischer Sprache angeboten werden.

Details und weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Zugangsordnung für diesen Studiengang.

Zugangsordnung Masterstudiengänge „Biotechnologie“ und „Biotechnologie mit Praxissemester“ | Lesbare Fassung

Kurzbeschreibung:

Zugangsordnung für die Masterstudiengänge „Biotechnologie“ und „Biotechnologie mit Praxissemester“ in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 30.01.2020 – FH-Mitteilung Nr. 4/2020 (Nichtamtliche lesbare Fassung)