Bewerbung und Zulassung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Masterstudiengang Information Systems an der Fachhochschule Aachen. Wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben möchten, sollten Sie folgendes beachten:

 

Information zur Zulassungsbeschränkung

Keine Zulassungsbeschränkung

Der Studiengang Information Systems M. Sc. ist nicht zulassungsbeschränkt, die Bewerber:innen durchlaufen jedoch ein Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung für das Studium. 

Bewerbung und Bewerbungsfristen

Reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren innerhalb der vorgegebenen Fristen über unser Bewerbungsportal ein, das Sie unter  h1.fh-aachen.de erreichen.

Bewerbungsfristen für Bewerberinnen und Bewerber innerhalb Europas (kein Visum notwendig?):

Für das Wintersemester - 15. Mai bis 31. August 2024
Für das Sommersemester - Termine austehend

Bewerbungsfristen für Bewerberinnen und Bewerber außerhalb Europas (Visum notwendig?):

Für das Wintersemester - 15. Mai bis 31. Mai 2024
Für das Sommersemester - Termine austehend

Kurzfristige Änderungen vorbehalten. Es gelten die Fristen des Studierendensekretariats und die Zugangsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen zu unserem Bewerbungsverfahren finden Sie im nachfolgenden Absatz.

Wir bemühen uns, ein vielfältiges und dynamisches Studienumfeld zu schaffen, in dem Studierende mit unterschiedlichem akademischen Hintergrund und aus verschiedenen Kulturen zusammenkommen und voneinander lernen. Um dies zu gewährleisten, verlangen wir von unseren Studierenden, dass sie gut auf die Herausforderungen und Anforderungen des Masters Information Systems vorbereitet sind.

Deshalb haben wir uns für ein sorgfältig konzipiertes Auswahlverfahren entschieden, das darauf abzielt, die besondere Eignung und den akademischen Hintergrund jedes einzelnen Bewerbers zu bewerten.

Bewerbungsverfahren

Bewerbergruppen

Zunächst unterscheiden wir zwei Bewerbergruppen:

  • Gruppe 1: Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss innerhalb des Europäischen Hochschulraums (European Higher Education Area, EHEA) erlangt haben.
     
  • Gruppe 2: Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss außerhalb des EHEA erlangt haben.

Diese Gruppen müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Welche Anforderungen das sind erfahren Sie im weiteren Verlauf.

 

Bewerbungsbausteine

Unser Bewerbungsverfahren besteht aus zwei Bausteinen:

Baustein 1: Ihr Bachelorzeugnis bzw. Ihr GRE-Testergebnis.
Baustein 2: Ihre fachliche Eignung.

  • Was bedeutet GRE-Testergebnis?

Der GRE (Graduate Record Examination) ist ein standardisierter Test, der von vielen Graduiertenprogrammen weltweit als Teil des Zulassungsprozesses verwendet wird. Er bewertet die Fähigkeiten der Kandidaten in den Bereichen verbales Denken, quantitatives Denken und analytisches Schreiben.

  • Ist das für Sie relevant?

Die hängt davon ab in welcher Bewerbergruppe Sie sich befinden:

  •     Bewerbergruppe 1 (Bachelor-Abschluss innerhalb der EHEA):

Ein GRE-Test ist für Sie nicht relevant und kein Bestandteil der Bewerbung für den Masterstudiengang Information Systems.
Sie bewerben sich ausschließlich mit Ihrem regulären Bachelorzeugnis und den darin ausgewiesenen Noten.

Ihr Bewerbungsbaustein 1 ist somit ein normales Bachelor Abschlusszeugnis.

  •     Bewerbergruppe 2 (Bachelor-Abschluss außerhalb der EHEA):

Ein GRE-Test ist für Sie relevant und wesentlicher Bestandteil der Bewerbung für den Masterstudiengang Information Systems.
Sie reichen anstelle Ihres Abschlusszeugnisses die Testergebnisse eines offiziellen Graduate Record Examination (GRE) Tests ein.

Ihr Bewerbungsbaustein 1 ist somit ein GRE-Testergebnis.

  • Was bedeutet der Bewerbungsbaustein 2 für Ihre Bewerbung?

Wir möchten von Ihnen wissen, ob Sie fachlich für den Studiengang Information Systems geeignet sind. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Grundlagenfächer aus verschiedenen Bachelor-Studiengängen ausgewählt, die für einen erfolgreichen Einstieg in unseren Master-Studiengang geeignet sind.

Vergleichen Sie diese Module mit Ihren Bachelormodulen. Dazu können Sie unsere Modulbeschreibungen nutzen. Im Bewerbungsprozess geben Sie an, welche Fächer Sie sich anrechnen lassen möchten und laden dazu Ihre Modulbeschreibungen hoch. Wir prüfen Ihre Angaben und ermitteln eine fachliche Überschneidung. So können wir entscheiden, welche fachliche Eignung Sie für den Master Information Systems mitbringen.

Dieser Bewerbungsbaustein ist für beide Bewerbergruppen gleichermaßen relevant und Bewerbungsbestandteil.

Information Systems
Master of Science (B. Sc.)

Abkürzungen: V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum, S = Seminar, seminaristischer Unterricht
P = Pflichtmodul, W = Wahlmodul SWS = Semesterwochenstunden
x = variable Stundenzahl, abhängig vom jeweiligen Modul oder persönlicher Leistung

Die folgende Grafik zeigt Ihnen noch einmal, welche Anforderungen an Ihre Bewerbung gestellt werden. Sie sehen, dass sich das Bewerbungsverfahren für die beiden Studierendengruppen nur in einem Punkt unterscheidet:

Abschließende Bewertung Ihrer Bewerbung

Aus dem Bewerbungsbaustein 1 und dem Bewerbungsbaustein 2 errechnen wir eine endgültige Bewerbernote und entscheiden anhand dieser über die Zulassung zum Masterstudiengang Information Systems.

Konkret heißt dies: Die endgültige Bewerbernote errechnet sich aus der Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (bzw. der GRE-Äquivalenznote) und der fachspezifischen Eignungsnote. Je mehr Module nachgewiesen werden, desto höher ist der Grad der fachlichen Abdeckung. Zwei Drittel der Abschlussnote und ein Drittel der fachspezifischen Eignungsnote gehen in die edgültige Bewerbernote ein.

Die folgende Grafik verdeutlicht noch einmal die Zusammensetzung Ihrer endültigen Bewerbernote, die sich aus Ihrer Abiturnote und dem GRE_Testergebnis sowie Ihrer fachlichen Eignung zusammensetzt.

Das Verfahren gewährleistet eine gründliche und faire Bewertung der fachspezifischen Qualifikationen und stellt sicher, dass die Bewerberinnen und Bewerber optimal auf die Anforderungen und Inhalte des Masterstudiums vorbereitet sind.

Informationen zu den weiteren Zugangsvorraussetzungen finden Sie nachfolgend.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Information Systems M. Sc.

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Information Systems M. Sc. außerdem folgende Voraussetzungen mitbringen:

Einschlägiger Abschluss

Die Zulassung zu den Masterstudiengängen Information Systems und Information Systems (berufsbegleitend) setzt neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen den Abschluss eines einschlägigen Studiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und mindestens 180 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ETCS) voraus, der mit einem Bachelorabschluss oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom etc.) erfolgreich abgeschlossen wurde. Einschlägig im Sinne von Satz 1 ist ein Abschluss in Wirtschaftsinformatik, Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder im Bereich der digitalen Wirtschaft an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.

Erforderliche Sprachkenntnisse

Englischkenntnisse nachweisen

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse durch einen Test of English as a Foreign Language (TOEFL), durch das International English Language Testing System (IELTS), durch das Cambridge Certificate in English (FCE) nachweisen. Dabei sind folgende Mindestpunktzahlen erforderlich:

 

  • IELTS 6,5 (je Teilprüfung mind. 6,0)
  • TOEFL paper based 580+ mit TWE 4,5 oder internet based overall score 92 (mind. 20 je Teilbereich)
  • Cambridge Certificate in English (FCE), Grade B2

Englischkenntnisse können auch durch Vorlage eines äquivalenten Nachweises anerkannt werden. Über die Äquivalenz entscheidet die Auswahlkommission.

Ausnahmen und Deutsche Sprachkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache Englisch ist, oder die den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an einer englischsprachigen Hochschule oder in einem englischsprachigen Studiengang absolviert haben, sind von dem Nachweis der Englischkenntnisse ausgenommen.
Deutschkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden, werden jedoch empfohlen. Im Rahmen des Curriculums sind einige Wahlpflichtmodule ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Studierenden ohne Deutschkenntnisse steht deshalb eine limitierte Auswahl an Wahlmodulen zu Verfügung. Gleichwohl ist die gesamte Struktur des Studienprogramms so gestaltet, dass ein vollständiges Studium ohne weitere Einschränkungen in englischer Sprache möglich ist.

 

Bewerbungsunterlagen

Die folgenden Dokumente müssen Ihrer Online-Bewerbung beigefügt werden:

  1. Tabellarischer Lebenslauf, aus dem die Abfolge der relevanten Ausbildungsabschnitte hervorgeht.
  2. Zeugnisse oder Abschriften der bisherigen Hochschulausbildung, ausgestellt vom jeweiligen Prüfungsamt, mit vorläufiger Durchschnittsnote oder Endnote und einer vollständigen Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records).
  3. Modulbeschreibungen der für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss absolvierten relevanten Module.
  4. Bescheinigung über die im Graduate Record Examination Test (GRE) erzielten Ergebnisse für Bewerber, die ihren Studienabschluss nicht in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Hochschulraums EHEA erworben haben.
  5. Ausgefüllte Tabelle zur Bewertung der akademischen Eignung (im Bewerbungsportal)
  6. Nachweis von ausreichenden Englischkenntnissen

Sonderregelungen für laufende Studiengänge

Wenn Ihr aktuelles Hochschulstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, können fehlende Zeugnisdokumente vorerst durch einen von der Hochschule beglaubigten Notenauszug ersetzt werden. Dieser Notenauszug muss eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten und darf nicht älter als vier Wochen vor dem Bewerbungstermin sein. Bis zum Studienabschluss dürfen maximal 40 Leistungspunkte fehlen.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Durchschnittsnote um 0,2 Notenpunkte vermindert wird, wenn das Zeugnis keine Abschlussarbeit mit Kolloquium oder Verteidigung enthält und alle anderen Prüfungen abgeschlossen sind. In diesem Fall ist die Feststellung der Berufseignung zunächst vorläufig. Die fehlenden Unterlagen müssen für die endgültige Feststellung Ihrer Eignung nachgereicht werden.

Alle Informationen zur Bewerbung

Alle Informationen zur Bewerbung

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungsfristen

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Bewerbung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Student Service Center (SSC)

Bayernallee 11
52066 Aachen

Fragen zur Eignungsüberprüfung

Foto  Clemens Treuling M.A.
Eupener Srr. 70
Raum W009
52066 Aachen

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