Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang Produktentwicklung im Maschinenbau M.Eng. ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Demnach steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Um sich auf einen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung ausführlich in den Zugangs- und Prüfungsordnungen über die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen und Studienganginhalte.

Link zum Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

Hier geht es zum Bewerbungsportal der FH Aachen, weitere Informationen für Ihre Bewerbung finden Sie dort.

Zugangsvoraussetzungen

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Produktentwicklung im Maschinenbau M.Eng. außerdem folgende Voraussetzungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung mitbringen:

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach einem Studium des Maschinenbaus oder eines vergleichbaren ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs mit einem Studienvolumen von mindestens sieben Semestern und 210 Leistungspunkten (ECTS). Für Abschlüsse außerhalb des ECTS Raumes entspricht dies einem Studienvolumen von mindestens 3,5 Jahren gemäß der Einordnung der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen.

Fachliche Grundlagen

Um im Masterstudiengang Produktentwicklung im Maschinenbau M.Eng. studieren zu können, müssen Bewerber:innen folgende fachliche Grundlagen aus dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mitbringen:

  • Mathematisch-physikalische Grundlagen (Mathematik, Physik) im Umfang von 20 CP
  • Technische Mechanik/Konstruktion (Statik, Festigkeitslehre, Dynamik, Konstruktionslehre, Konstruktionselemente, Konstruktionssystematik) im Umfang von 25 CP
  • Fertigungsverfahren/Werkstoffkunde im Umfang von 15 CP
  • Betriebswirtschaftslehre im Umfang von 5 CP

Sollten diese fachlichen Grundlagen zum Zeitpunkt der Eignungsfeststellung nicht nachgewiesen sein, können diese im Umfang von bis zu 20 Leistungspunkten nachgeholt werden. Die Festlegung der nachzuholenden Module erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Maßgeblich für die Berechnung der nachzuholenden Leistungspunkte sind Leistungspunkte der nachzuholenden Module an der FH Aachen.

Erforderliche Deutschkenntnisse

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. Diese gilt als nachgewiesen, wenn

  • die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde oder
  • der vorherige Hochschulabschluss in einem überwiegend deutschsprachigen Studiengang erworben wurde oder
  • die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2, z.B. TestDaf 4x4, DSD II, Goethe-Zertifikat C2, telc Zertifikat C1 Hochschule) oder gleichwertige Prüfungen gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der FH Aachen in ihrer jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden.

Abschlussnote

Die Abschlussnote des Hochschulstudiums muss mindestens die Note 2,7 oder eine vergleichbare Benotung bei anderen Notensystemen betragen. Bei ausländischen Abschlüssen erfolgt die Notenumrechnung gemäß der bayrischen Formel.

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Studierendenservice

Bayernallee 11
52066 Aachen