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Erasmus+ Studienförderung

Mit Erasmus+ können Studierende aus allen drei Studienzyklen (Bachelor, Master, Promotion) aller Fachrichtungen im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts gefördert werden. Studierende haben so die Möglichkeit, während ihres Studiums auf internationaler Ebene Lehr- und Forschungsmethoden kennenzulernen sowie interkulturelle Kompetenz und Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden, wie im Online Learning Agreement vereinbart, an der FH Aachen anerkannt.

Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt ist bereits im ersten Studienjahr möglich. Die reguläre Langzeitmobilität beträgt zwischen 2 und 12 Monaten.

Jede Mobilität kann im Blended-Format durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass zusätzlich zum physischen Auslandsaufenthalt eine virtuelle Phase absolviert werden kann.

Studierende, die aufgrund besonderer Umstände nicht an einer Langzeitmobilität (ab 2 Monate) teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine „Blended Short Term Mobilität“ zu absolvieren. Dazu zählen Studierende, die pflegebedürftige Angehörige 1. Grades haben oder selbst unter Krankheiten leiden, die keinen Langzeitaufenthalt ermöglichen. Außerdem ist es Studierenden von dualen Studiengängen in der Regel nicht möglich einen Langzeitaufenthalt durchzuführen. Die Geförderten sind bei diesem neuen Mobilitätsformat zwischen 5-30 Tagen physisch im Ausland und absolvieren zusätzlich eine virtuelle Phase. Hierbei müssen mindestens 3 ECTS erworben werden. Die aktuellen Förderraten für „Blended Short Term Mobilitäten“ können Sie der Homepage der Nationalagentur DAAD entnehmen:

Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität von Einzelpersonen (KA131) – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

Vorteile einer Erasmus+ Studienförderung

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Administrative Unterstützung durch die Heimat- und Gasthochschule
  • Möglichkeit, mit digitalen Angeboten der Partnerhochschule bereits im Heimatland internationale Lernerfahrung zu sammeln
  • finanzielle Unterstützung zu den auslandsbedingten Mehrkosten durch die regulären Förderraten
  • Sonderförderungen für "Teilnehmende mit geringeren Chancen" (Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung, mit mitreisenden Kindern und Erstakademiker/innen)
  • Travel Support im Rahmen von Erasmus+

Voraussetzungen

Folgende Grundbedingungen sind Voraussetzung für den Erhalt einer Erasmus+ Studienförderung:

  • Studierende aller Fachrichtungen, die für einen Studiengang mit Abschluss an der FH Aachen eingeschrieben sind.
  • Zielland darf nicht das Land des Hauptwohnsitzes sein
  • Mindestaufenthaltsdauer für Standardmobilität Studierende und Doktoranden ab 2 Monaten bis max. 12 Monate
  • Freies „Erasmus+-Mobilitätskontingent“: Je Studienzyklus (Bachelor / Master / Promotion) können im Gesamten maximal 12 Monate bzw. 360 Tage über Erasmus+ gefördert werden.
  • Die Gasthochschule muss eine Erasmus+ Partnerhochschule sein.
  • Qualität der Bewerbung: Einhaltung der formalen Anforderungen, d.h. Vollständigkeit der Unterlagen und fristgerechte Einreichung, Qualität des Vorhabens, Bedeutung für das Studium bzw. den Berufswunsch, Förderberechtigung gemäß Richtlinien          
  • Akademische Leistung: Die aktuelle Durchschnittsnote der Studierenden muss mindestens der Durchschnittsnote des Studienfachs + 0,75 entsprechen.
  • Sprachkenntnisse: Mindestens Niveau B1 der Arbeitssprache (Unterrichtssprache an der Partnerhochschule)

 

Auswahlkriterien

Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der verfügbaren Plätze, werden folgende zusätzlichen Auswahlkriterien zu den Voraussetzungen herangezogen:

  • Regelstudienzeit
    (Bei Bildungsausländern Regelstudienzeit + 2 Semester)
  • Interessen und Engagement
    Individuelle Merkmale wie zum Beispiel Persönlichkeitsbild; politische, soziale, kulturelle, internationale oder gesellschaftliche Interessen und entsprechendes Engagement

Fristen

Die Bewerbungsfristen sind wie folgt:

Für das Wintersemester: 15. März

Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 28.02. erfolgen.

Wählen Sie bitte einen der folgenden Termine aus: 

13.10.2026
27.11.2026
22.01.2026
26.02.2026

 

Für das Sommersemester: 15. September

Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 30.08. erfolgen. 

Wählen Sie bitte einen der folgenden Termine aus:

24.04.2026
19.06.2026
17.07.2026
21.08.2026

 

Studierende des FB7 müssen die Fristen des IFO beachten.

Wenn Sie eine Zusage für eine Erasmus+ Förderung erhalten haben, müssen Sie im nächsten Schritt alle notwendigen Förderunterlagen fristgerecht einreichen.

Die Unterlagen und Fristen finden Sie auf unserem Fristenblatt mit Checkliste.

Zielländer

Der Erasmus+ Studienauslandsaufenthalt erfolgt an einer offiziellen Erasmus+ Partnerhochschule der FH Aachen.

Förderhöhe

Die Förderraten sind für alle deutschen Hochschulen festgelegt. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Auslandsaufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Die Erasmus+ Förderung ist kein Vollstipendium, sondern ein Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten.

Die Berechnung des Mobilitätszuschusses erfolgt taggenau. Ein Monat entspricht 30 Tagen. Die Aufenthaltsdauer wird nicht gerundet.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten. 70 Prozent werden nach Ankunft an der Partnerhochschule ausgezahlt und 30 Prozent nach Rückkehr und Vorlage aller einzureichenden Dokumente.

Steuerliche Informationen zum ERASMUS+ Stipendium

Die FH Aachen unterliegt der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht. Daher übermittelt sie jährlich folgende Daten an die Finanzbehörden: Vor- und Nachname, Adresse, Steuer ID Nummer und Geburtsdatum des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin, Art des Anspruchs, Höhe und Tag der Zahlung. Bei wiederkehrenden Bezügen zusätzlich deren erste Zahlung, die Zahlweise und voraussichtliche Dauer der Zahlungen.

 

Es gelten folgende Förderraten:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro):
    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie Partnerländer der Region 13 (=Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (=Färöer Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro):
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Gruppe 3 (monatlich 540 Euro):
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Für die Deckung der Reisezeit vor und nach der Auslandsaktivität werden nach Bedarf bis zu zwei Reisetage ausgezahlt.

Zusätzlich stehen Sonderförderungen zur Verfügung.

Diese können von "Teilnehmenden mit geringeren Chancen" und "Teilnehmenden, die umweltfreundlich reisen",beantragt werden.

Die Förderkonditionen können Sie auf unserer Erasmus+ Hauptseite unter den Reitern "Sonderförderungen Fewer opportunities" und "Erasmus+ Green Travel" nachlesen.

Der Auslandsaufenthalt in drei Schritten

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes

Vor der Bewerbung muss ein obligatorisches Beratungsgespräch im Akademischen Auslandsamt erfolgen. Die Termine finden Sie unter den Fristen.

Studierende des Fachbereichs 7 werden im IFO beraten.

Nach dem Beratungsgespräch senden wir Ihnen einen Link zu unserem Bewerber-Portal Mobility Online an Ihre alumni.fh-aachen.de- E-Mail- Adresse. Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie im zweiten Schritt Ihren Account erstellen. Hier laden Sie alle Unterlagen hoch, die für ihre Bewerbung und im Laufe des ERASMUS+ Förderprozesses benötigt werden. 

Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Transcript of Records mit aktuellem Notendurchschnitt (in englischer Sprache)    
    (kann im QIS ausgedruckt und gestempelt werden oder direkt im Prüfungsamt erfragt werden)
  • Europass Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

Die Bewerbungsfristen sind wie folgt:

Für das Wintersemester: 15. März

Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 28.02. erfolgen.

Für das Sommersemester: 15. September

Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 30.08. erfolgen.

Nach dem Eingang aller Bewerbungen wird eine Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze getroffen. Hierbei werden die veröffentlichten Voraussetzungen und Auswahlkriterien berücksichtigt.

Informieren Sie sich im Prüfungsamt über studiengangsbezogene Voraussetzungen und Verfahren. Für manche Studiengänge muss das Mobilitätssemester im Prüfungsamt angemeldet und genehmigt werden. Vorleistungen müssen ggfs. geprüft und erbracht werden. Eventuell muss ein Wechsel in den Studiengang mit Praxis-/Auslands-/Mobilitätssemester erfolgen. Ggfs. muss dafür ein Antrag gestellt werden.

Die künftigen Stipendiatinnen und Stipendiaten werden über ihre Förderzusage informiert. Nachdem wir Sie an der entsprechenden Partnerhochschule nominiert haben, nimmt in der Regel die Partnerhochschule via Email Kontakt mit Ihnen auf oder Sie müssen sich zuerst auf einer Seite der Partnerhochschule registrieren. Die Details finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Partnerhochschule.

Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, müssen Sie im nächsten Schritt alle notwendigen Förderunterlagen fristgerecht einreichen.

Die Unterlagen und Fristen finden Sie auf unserem Fristenblatt mit Checkliste.

Folgende Dokumente sind demnach für die Förderung einzureichen:

Alle Informationen zu den Sonderförderungen finden Sie auf unserer Erasmus+ Hauptseite.

Die geltenden Regelungen zum Top-up für "Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen" (Studierende mit Behinderung; Studierende mit chronischer Erkrankung; Studierende mit Kind; Erstakademiker/innen) können Sie zusätzlich auf unserem Infoblatt nachlesen.

Bitte reichen Sie ausschließlich vollständige Unterlagensätze ein. Nach Prüfung Ihres Dossiers erhalten Sie von uns ein Grant Agreement (Stipendienvereinbarung), das Sie ebenfalls fristgerecht unterschrieben einreichen müssen (gescannte Version ist ausreichend). Bitte melden Sie sich bei Schwierigkeiten umgehend innerhalb der Fristen per E-Mail.

Sie finden die Mehrzahl der Dokumente ebenfalls in unserem Downloadbereich. Dort finden Sie auch Hinweise zum Speichern und Öffnen der Dokumente.

Während des Auslandsaufenthaltes

Nach Ankunft an der Partnerhochschule müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Wenn Sie den Auslandsstudienaufenthalt verlängern möchten, muss dies mindestens 30 Tage vor Ende des laufenden Aufenthalts beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Akademischen Auslandsamt.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach dem Auslandsaufenthalt müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt und freuen uns, Sie als Ihr Ansprechpartner vor, während und nach Ihrem Aufenthalt zu begleiten. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Bewerbungsfristen

Für das Wintersemester: 15. März

Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 28.02. erfolgen.

Für das Sommersemester: 15. September

Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 30.08. erfolgen.

 

Kontakt

Weller, Linda

[email protected]

+49.241.6009 52839

Bayernallee 11, 1.Etage Raum 01002

52066 Aachen

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