Klausuren, Prüfungen, POs

Allgemeine Informationen für Studierende am Fachbereich 5

(alle Studiengänge)

Am Ende jedes Semesters, und zusätzlich vor Beginn des Wintersemesters, finden die Prüfungsphasen statt. Sie müssen sich vorab anmelden, um an Prüfungen teilnehmen zu können. Welche Dinge Sie dabei berücksichtigen müssen und wie Sie Bescheinigungen und Leistungsnachweise ausstellen können, ist auf den folgenden Seiten zusammengefasst.

Aktuelle Informationen finden Sie auch im Aushangkasten neben dem Prüfungsamt, Raum E030.

Prüfungsmodalitäten

Anmeldung, Abmeldung, Wiederholung, Freiversuche

| Prüfungsmodalitäten im Überblick

 

Prüfungspläne

Über das Jahr verteilt, gibt es am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik drei Prüfungsphasen

| Prüfungstermine und Anmeldefristen

 

Verhalten in Prüfungen

Während einer Prüfung sind Regeln zu beachten. Pünktliches Erscheinen – Ausweis - Krankheitsfall....

Verhaltensregeln Prüfungen

 

 

Einsichtnahmen

Nach Bekanntgabe der Noten dürfen Studierende Einsicht in ihre Prüfungsakten nehmen

| Klausureinsichten

Prüfungsordnungen

Studierende sollten die Prüfungsordnung ihres Studiengangs unbedingt gelesen haben

| Prüfungsordnungen

Prüfungsordnung Wechsel

Für Studierende, die die Prüfungsordnung gewechselt haben oder wechseln wollen

| Hinweise PO Wechsel

Studiengang Wechsel

Für Studierende, die den Studiengang gewechselt haben oder wechseln wollen

| Hochschulweite Hinweise Studiengangswechsel

| Informationen des Prüfungsausschusses des Fachbereichs 5 zu Hochschulwechsel

Prüfungsausschuss

Achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden, sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung und prüft Widersprüche in Prüfungsverfahren.

| Prüfungsausschuss

Prüfungsamt

Ansprechpartner für verwaltungstechnische Fragen rund um die Prüfungen

| Kontakt Prüfungsamt

Downloadcenter Prüfungsamt

Alle Formulare und Vordrucke des Prüfungsamts zum Download

| Downloadcenter

Krankheitsfall

Krankheitsbedingte Abmeldungen zu Prüfungen werden nur mit folgendem Formular akzeptiert. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und andere Atteste reichen nicht aus. Das Formular muss im Original, entweder per Einschreiben oder persönlich im Prüfungsamt, eingereicht werden. Per Email reicht nicht aus.

Formular zum Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit

Bescheinigungen

Bescheinigungen über erbrachte Leistungen (z.B. Notenspiegel, gesamte Leistungen, BAföG Bescheinigungen)

| Über QIS

 

Bescheinigungen mit Unterschrift und Stempel

| Über Prüfungsamt