Verhalten in Prüfungen

Pünktliches Erscheinen

Sie allein sind für Ihr pünktliches Erscheinen bei Prüfungen verantwortlich. Auch wenn Sie wetterbedingt oder aufgrund von Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel zu spät zu einer Prüfung erscheinen, geht die verstrichene Prüfungszeit zu Ihren Lasten. Die Aufsicht im Prüfungsraum wird Ihnen weder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit zugestehen noch werden wir Ihre Prüfungsanmeldung annullieren.

Ausweispflicht

Zu Beginn der Prüfung wird Ihre Identität kontrolliert. Dafür benötigen Sie einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild oder einen gültigen Studierendenausweis. Bitte legen Sie den Ausweis vor Beginn Ihrer Klausur bereit. Die Identitätskontrolle erfolgt nach Bearbeitungsbeginn am Sitzplatz.

Auf Beschluss des Senats der FH Aachen gilt für die Feststellung der Identität von Inter*, Trans* und nicht binären Personen vor Beginn der Prüfung folgender Hinweis: Sollte im amtlichen Ausweis der Vorname und/oder das Geschlecht des Prüflings nicht mit unserer Prüfungsliste übereinstimmen UND der Prüfling legt einen DGTI-Ergänzungsausweis mit passenden Angaben, wird er/sie/* zur Prüfung zugelassen. Ansonsten wird die Teilnahme verwehret (= nicht erschienen).

Prüfungsabbruch aus akut aufgetretenen Krankheitsgründen

Sollte eine Prüfung aus Krankheitsgründen abgebrochen werden (Rücktritt nach Beginn der Prüfung), kann dieser Prüfungsversuch nur dann nicht als Fehlversuch gewertet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Kandidat informiert unverzüglich die aufsichtführende Person, gibt die Prüfungsunterlagen ab.
  • Der Kandidat lädt sich das Formular für den Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit herunter.
  • Der Kandidat begibt sich unmittelbar in ärztliche Behandlung.
  • Der behandelnde Arzt attestiert eine akut aufgetretene Prüfungsunfähigkeit auf dem Formular.
  • Das Attest muss im Original vorgelegt werden, eine Übersendung einer Kopie oder als Anhang in einer E-Mail reicht nicht aus. Bei einer Postzustellung gilt die Frist als eingehalten, wenn durch einen Einlieferungsbeleg oder Poststempel nachgewiesen wird, dass die Absendung fristgerecht erfolgt ist.

Wenn Studierende in Kenntnis einer Erkrankung eine Prüfung beginnen, so übernehmen sie nach der Rechtsprechung das damit verbundene Risiko und können einen Fehlversuch nicht dadurch vermeiden, dass sie sich auf die im Vorhinein bekannte Erkrankung berufen.

Wenn der Arzt Sie für mehrere Tage krankschreibt und Sie in diesem Zeitraum mehrere Prüfungen angemeldet haben, melden wir Sie für alle Prüfungen ab, die im Zeitraum der Krankschreibung liegen.

Aufgabenblätter

Nachdem Ihnen die aufsichtführende Person die Klausurunterlagen ausgehändigt hat, überprüfen Sie deren Vollständigkeit bitte anhand der Angaben auf dem Deckblatt.

Tragen Sie auf allen Blättern und ggfs. auf den Lösungsbögen Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer ein.
Zusätzlich muss die Klausur vom Prüfling unterschrieben werden.

Lesen Sie bitte die Hinweise zur Klausur durch, bevor Sie mit der Bearbeitung der Aufgabenstellungen beginnen und stellen Sie fest, welche Hilfsmittel erlaubt sind.

Achten Sie drauf, dass die Aufgabenblätter geheftet bleiben. Aufgetrennte Exemplare werden nicht akzeptiert.

Sollte die Bearbeitung der Aufgaben auf separaten Bögen erfolgen, geben Sie die Bögen mit der Aufgabenstellung unbedingt am Ende der Prüfung wieder ab. Sämtliche ausgeteilten Materialien müssen wieder abgegeben werden.

Es dürfen nur die bereitliegenden, von der Hochschule zur Verfügung gestellten Prüfungspapiere verwendet werden. Melden Sie sich bei der Klausuraufsicht, wenn sie zusätzliches Papier benötigen.

Fragen zur Aufgabenstellung

Nur der Prüfer bzw. die Prüferin darf Fragen zur Aufgabenstellung beantworten. Die Aufsichtführenden beantworten keine Fragen zum Prüfungsinhalt.

Kommunizieren Sie ausschließlich mit der aufsichtführenden Person oder dem Prüfer bzw. der Prüferin.

    Handys, Smartwatches, internetfähige Uhren etc.

    Ein Handy, ein Smartphone, eine internetfähige Uhr oder eine Uhr, die mit einem Smartphone verbunden werden kann, gehören zu den nicht erlaubten Hilfsmitteln bei Prüfungen. Die Nutzung ist strengstens untersagt.

    Das Prüfungsrecht spricht neben der tatsächlich unternommenen Täuschung, die entdeckt wurde, auch vom Täuschungsversuch. Dies bedeutet, dass das Mitführen z.B. des Handys schon als Täuschungsversuch gewertet werden kann. Deshalb die dringende Aufforderung an alle Prüfungssteilnehmer: Lassen Sie Ihr Handy etc. zu Hause.

    Sollten Sie nicht auf die Mitnahme z.B. des Handys verzichten können, stellen Sie mindestens sicher, dass das Gerät ausgeschaltet ist (lautlos ist nicht ausreichend, manche Handys geben zum Beispiel trotz der Einstellung „lautlos“ ein akustisches Signal). Tragen Sie das Handy keinesfalls bei sich, sondern verstauen Sie es in Ihrer Tasche und deponieren Sie die Tasche im Prüfungsraum weit außerhalb Ihres Zugriffs.

    Täuschung

    Wer vorsätzlich gegen eine Regelung (z.B. Nutzung unerlaubter Hilfsmittel) verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling zudem exmatrikuliert werden.

    Versucht der oder die Studierende das Ergebnis seiner bzw. ihrer Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0) bewertet.

    Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder der jeweiligen Prüferin oder aufsichtführenden Person nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0) bewertet.

    Ebenso verhält es sich mit Täuschungshandlungen, die erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt werden. In besonders schweren Fällen kann die Hochschule innerhalb von zwei Jahren die Prüfungsleistung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären.