Prüfungsmodalitäten

Prüfungsmodalitäten am Fachbereich 5

Auf dieser Seite geben wir Ihnen wichtige Informationen rund um das Thema Prüfungen.

Bitte lesen Sie unbedingt Ihre Prüfungsordnung. Dort und in der Rahmenprüfungsordnung sind alle Prüfungsmodalitäten geregelt. 

Anmeldung

Im Video zeigt Malte aus dem Ersti-Hilfe-Team des Fachbereichs 7 Schritt für Schritt, wie die An- und Abmeldung zu den Prüfungen mit QIS funktioniert (Funktionsweise identisch für den Fachbereich 5).

Nur wenn Sie sich angemeldet haben und zugelassen wurden, können Sie an einer Prüfung teilnehmen. Die Anmeldepflicht für die Teilnahme an einer Prüfung ist unabhängig von der Prüfungsform und gilt für Klausuren, Hausarbeiten, Präsentation oder weitere Prüfungsformen.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich online über QIS.

Dazu benötigen Sie die Zugangsdaten Ihres Hochschul-Accounts der FH Aachen.

Wenn Sie Probleme mit der Anmeldung über QIS haben, wenden Sie sich an das Prüfungsamt.

Zulassung zu Prüfungen

Überprüfen Sie bitte vor Antritt der Prüfung, ob Sie zu einer Prüfung zugelassen wurden. Direkt nach der Anmeldung können Sie über QIS in Ihrer persönlichen Prüfungsverwaltung das Menü „Info über angemeldete Prüfungen“ aufrufen und den Status der Anmeldungen kontrollieren.

Für bestimmte Prüfungen gelten Zulassungsvoraussetzungen. Beispielsweise wird für Mathematik 1 ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung und Abgabe von Übungsaufgaben verlangt.

Für die Prüfungen in höheren Semestern werden in der Regel eine Mindestanzahl an erworbenen Credits vorausgesetzt. So benötigen Sie folgende Mindestanzahl an ECTS jeweils aus den ersten beiden Semestern:

  • für die Prüfungen im 3. Semester: 29 ECTS
  • für die Prüfungen im 4. Semester: 50 ECTS
  • für die Prüfungen im 5. Semester: 50 ECTS bzw. 60 ECTS (Wirtschaftsinformatik)


Die genauen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.

 

Rücktritt von Prüfungen

Ein fristgerechter Rücktritt von Prüfungen ist bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich (z.B. bei einer Prüfung montags am vorherigen Montag bis 23:59 Uhr). Sie können den Rücktritt online auf QIS durchführen oder persönlich während der Öffnungszeiten im Prüfungssekretariat.

Bei einem nicht fristgerechten Rücktritt (z.B. wegen Krankheit) müssen dem Prüfungsausschuss der Rücktritt und die Gründe unverzüglich, d.h. grundsätzlich spätestens bis zum Ende des dritten Werktages nach dem Prüfungstag, schriftlich angezeigt werden.

Krankheitsfall

Atteste | Krankmeldungen Studierende des Fachbereichs 5 reichen Atteste per Post beim Prüfungsamt ein. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Die Abgabe sollte per Einschreiben erfolgen (Adresse: FH Aachen, Eupenerstr. 70, 52066 Aachen, Prüfungsamt FB 5). Andere Wege, z. B. Abgabe beim Pförtner oder unter der Tür durchschieben, werden nicht akzeptiert. Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung innerhalb von 3 Werktagen liegt bei den Studierenden (daher Einschreiben bevorzugen).

Bitte benutzen Sie im Krankheitsfall folgendes Formular zur Vorlage beim Arzt:

Formular für den Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit

Das Attest muss im Original vorgelegt werden, eine Übersendung einer Kopie oder als Anhang in einer E-Mail reicht nicht aus. Bei einer Postzustellung gilt die Frist von 3 Werktagen als eingehalten, wenn durch einen Einlieferungsbeleg oder Poststempel nachgewiesen wird, dass die Absendung fristgerecht erfolgt ist.

Wenn der Arzt Sie für mehrere Tage krankschreibt und Sie in diesem Zeitraum mehrere Prüfungen angemeldet haben, melden wir Sie für alle Prüfungen ab, die im Zeitraum der Krankschreibung liegen.

Wiederholen von Prüfungsleistungen

Gemäß § 21 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) gelten folgende Regeln:

  1. Die Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) und das Kolloquium kann im Fall des Nichtbestehens je einmal wiederholt werden.
  2. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bei Modulprüfungen, die aus mehreren Prüfungselementen bestehen, kann die Prüfungsordnung vorsehen, dass nur die gesamte Modulprüfung wiederholt werden kann.
  3. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden, außer im Zusammenhang mit einem Verbesserungsversuch gemäß § 20 der RPO.

Verbesserungsversuch

Insgesamt dürfen Sie während des Studiums drei bestandene Prüfungsleistungen verbessern. Der Verbesserungsversuch muss innerhalb von drei Prüfungsperioden ab dem ersten Versuch erfolgen.
Haben Sie beispielsweise im Juni/Juli 2018 eine Prüfungsleistung erbracht, dann haben Sie im Juni/Juli 2019 die letzte Möglichkeit, die Prüfungsleistung zu verbessern. (Die Prüfungsphase im September wird immer dazu gezählt).

Verbesserungsversuche, die nicht im nächstmöglichen Termin angemeldet werden, können nicht online im QIS-System angemeldet werden, sondern müssen per E-Mail unter Angabe der Matrikelnummer und Fachnummer oder vor Ort im Prüfungsamt angemeldet werden.

Jedem Prüfling stehen im gesamten Studium zwei Ergänzungsprüfungen im Kernstudium und eine Ergänzungsprüfung im Vertiefungsstudium zu. Eine Ergänzungsprüfung findet unverzüglich nach der Bekanntgabe des Ergebnisses der Klausurarbeit auf Antrag des Prüflings statt. Aufgrund der Ergänzungsprüfung können nur die Noten „ausreichend (4,0)“ oder „nicht ausreichend (5,0)“ als Ergebnis festgesetzt werden.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Spätestens sechs Wochen nach Erbringen der jeweiligen Prüfungsleistung, werden die Prüfungsergebnisse veröffentlicht. Sie können Ihre Noten in QIS einsehen.

Einsichtnahmen

Sie haben die Möglichkeit Einsicht in die schriftlichen Prüfungsunterlagen zu nehmen. Die jeweiligen Termine geben die Modulverantwortlichen bekannt.

In der Regel gibt es nur einen Termin zur Einsichtnahme. Sondertermine werden nicht gewährt. Achten Sie deshalb auf die Hinweise der Modulverantwortlichen.
 

Prüfungen per Videokonferenz

Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem

Technische Voraussetzungen

Für die Durchführung der mündlichen Prüfung per Videokonferenzsystem müssen die Studierenden für sich selbst folgende technische und räumliche Voraussetzungen sicherste llen:

1. Sie müssen über die technischen Möglichkeiten zur Schaltung einer Videokonferenz verfügen.

2. Der Raum, in dem sich der bzw. die Studierende befindet, soll geschlossen sein.

3. Der Raum muss es ermöglichen, dass Störungen von außen für den Zeitraum der Prüfung vermieden werden.

4. Studierende sind während der Prüfung im Videobild möglichst vollständig mit Oberkörper und Händen erfasst (Nachrichtensprecher-Perspektive).

Durchführungsbestimmungen

(1) Der bzw. die Studierende erklärt bei der Anmeldung zur mündlichen Prüfung in Schriftform, diese Regelungen zur mündlichen Prüfung per Videokonferenzsystem zur Kenntnis genommen zu haben und sie vollumfänglich anzuerkennen bzw. einzuhalten.

(2) Der bzw. die Studierende weist sich vor Beginn der Prüfung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises aus.

(3) Der Raum, in dem sich der bzw. die Studierende befindet, soll vor Beginn der Prüfung mit Hilfe der Kamera den Prüfenden gezeigt werden, um sicherzuste llen, dass sich keine weiteren Personen oder unzulässigen Hilfsmittel in Reichweite befinden.

(4) Es besteht die Möglichkeit, die bzw. den Studierenden während der Prüfung erneut aufzufordern, die Räumlichkeiten via Kamera den Prüfenden zu zeigen, um einen Täuschungsversuch auszuschließen.

(5) Eine Eingabe der bzw. des Studierenden auf ihrem bzw. seinem Endgerät, welches für die Videokonferenz verwendet wird, ist während der Prüfung nicht erlaubt.

Umgang mit Störungen

(1) Kommt es während der Prüfung zu einer von den Prüfungsbeteiligten nicht zu vertretenden Unterbrechung der Verbindung, hierdurch jedoch nicht zu einer erheblichen Störung der Prüfung, wird die Prüfung fortgeführt.

(2) Sollte es zu so erheblichen Problemen in der Signalübertragung kommen, dass die Prüfung hierdurch in relevanter Weise beeinträchtigt wird, ist die Prüfung abzubrechen und zu wiederholen . Die Beurteilung, ob eine erhebliche Störung vorliegt, obliegt den Prüfenden.

(3) Sollte der bzw. die Studierende die Videokonferenz während der Prüfung abbrechen, ohne dass ein technischer Fehler nachweisbar ist, ist die Prüfung mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) zu bewerten.

Organisation der Durchführung am FB5

(1) Der individuelle Termin einer Prüfung wird bilateral zwischen Prüfer und Prüfling vereinbart. Der Prüfer erstellt hierzu einen Vorschlag. Sofern ein triftiger Grund vorliegt (z.B. eine andere Prüfung des Prüflings zur gleichen Zeit) kann der Studierende den Prüfer um einen Alternativtermin bitten.