Praxissemester, Praxisprojekt, Abschlussarbeit

Hinweis

Abgabe der Abschlussarbeiten während der Schließungszeiten vom 27.12.2023 bis einschließlich 07.01.2024

Die Abschlussarbeiten müssen während der Schließungszeiten vorab digital eingereicht werden, damit die Abgabefristen eingehalten werden.

Am 8.1.2024 sind die Abschlussarbeiten dann in 3-fach gedruckter Version dem Prüfungsamt vorzulegen.

Step by Step

Praxissemester, Praxisprojekt und Abschlussarbeit sind formell getrennte Elemente des Studiums. Sie können immer nur nacheinander und nicht parallel absolviert werden.

Das Praxisprojekt kann optional inhaltlich in der Abschlussarbeit aufgegriffen werden, ist jedoch nicht Teil der Bachelorarbeit. Die Bearbeitung des Praxisprojektes erfolgt immer vor Beginn der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.

Praxissemester

Verpflichtend: nein

Dauer: 20 Wochen (1 Semester)

Credits: 30 ECTS

Voraussetzung: 90 ECTS aus dem gesamten Studium; eingeschrieben an der FH Aachen

Wann: Sobald 90 Credits erreicht sind, spätestens nach dem 5. Semester und immer nur zum Semesterwechsel. Ein Wechsel ins Praxissemester im laufenden Semester ist nicht möglich.


Vorgehensweise

1. ggf. Wechsel in den jeweils parallelen Studiengang mit Praxissemester

Achtung:  Wechsel ausgeschlossen, wenn eine Prüfung in dem bisherigen Studiengang des Fachbereichs endgültig nicht bestanden wurde.
Bisher erfolgreich absolvierte Module werden anerkannt und die Fehlversuche angerechnet.

Hinweis: Informatik und Elektrotechnik Studierende werden normalerweise direkt in den Studiengang mit Praxissemester eingeschrieben. Wechsel nur nötig, wenn das Praxissemester nicht wahrgenommen wird oder zuvor schon ein Wechsel stattgefunden hatte. Bitte im Zweifelsfall rechtzeitig auf der Studienbescheinigung prüfen: Kein Vermerk bedeutet ohne Praxissemester ansonsten findet sich der Vermerk "mit Praxissemester". 

Formular: Antrag auf Wechsel des Studiengangs s. Studierendensekretariat

2. Auswahl Betrieb

  • Die Aufgaben des Betriebes sollten Fachkräfte im Bereich des jeweiligen Studiengangs erfordern
  • Der Betrieb sollte über entsprechende fachlich und didaktisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen, um die Studierenden angemessen zu betreuen und zu fördern.

Alternative:

  • An-Institute oder extern geförderte Forschungsprojekte innerhalb oder außerhalb der Hochschule (an internen Institutionen der FH ohne externe Förderung ist das Praxissemester NICHT möglich)
  • Am Ende entscheidet der Betreuer über die Eignung eines Betriebes

Die spezifischen Anforderungen an den Betrieb im jeweiligen Studiengang sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

3. Betreuer/in finden

  • Professorin oder Professor des Fachbereichs
  • jedem Studierenden wird ein/e Betreuer/in zur fachlichen und pädagogischen Beratung während des Praxissemesters zur Seite gestellt
  • Wunschbetreuer/in frühzeitig ansprechen
  • Antrag auf Zulassung zum Praxissemester vom Betreuer unterschreiben lassen 
  • Unterschriebenen Antrag beim Prüfungsamt einreichen

Formular: Antrag auf Zulassung zum Praxissemester für den jeweiligen Studiengang s. Downloadcenter Prüfungsamt

4. Praxissemestervertrag mit dem Betrieb abschließen

  • Regelt innerbetrieblichen Ablauf (insbesondere Beginn, Dauer, innerbetrieblicher Betreuer sowie übertragene Aufgaben)
  • Notwendige vertragliche Inhalte werden individuell mit dem Unternehmen und der betreuenden Lehrkraft abgesprochen
  • Einen Mustervertrag gibt es nicht. Den Vertrag setzt normalerweise das Unternehmen auf. 

5. Praxisbericht

  • Formale Anforderung nach Absprache mit betreuender Lehrkraft
  • Bericht bitte auch dem innerbetrieblichen Betreuer vorlegen
  • Ggf. nach Absprache Präsentation in mündlicher Form

6. Zeugnis des Betriebes / Institution

  • Muss belegen, dass die berufspraktische Tätigkeit dem Zweck des Praxissemesters entsprochen hat und dass die übertragenen Aufgaben erfolgreich bewältigt wurden
  • Formale Anforderung nach Absprache mit betreuender Lehrkraft.

Praxisprojekt

Verpflichtend: ja
Dauer: ca. 11 Wochen
Credits: 15 ECTS
Voraussetzung: 120 ECTS (ETOS: 150 ECTS) aus dem gesamten Studium
Wann: in der Regel zu Beginn des letzten Studiensemesters, aber immer vor der Abschlussarbeit und ggf. nach Abschluss des Praxissemesters. Das erfolgreich abgeschlossene Praxisprojekt ist Voraussetzung für die Anmeldung der Abschlussarbeit.
Wo? Innerhalb eines Betriebes ODER innerhalb eines An-Instituts der FH ODER innerhalb eines extern geförderten Forschungsprojektes ODER Beschäftigung mit eigener Forschungsfrage.


Vorgehensweise

1a. Thema finden

1b. ggf. Auswahl Betrieb / An-Institut / extern gefördertes Forschungsprojekt

Die Aufgaben des Betriebes / der Institution sollten Fachkräfte im Bereich des jeweiligen Studiengangs erfordern

  • Am Ende entscheidet der Betreuer über die Eignung des Projektes
  • Die spezifischen Anforderungen an das Praxisprojekt im jeweiligen Studiengang sind der Prüfungsordnung zu entnehmen

2. Betreuer/in finden

  • Professorin oder Professor des Fachbereichs
  • Jedem Studierenden wird ein/e Betreuer/in fachlichen und pädagogischen Beratung während des Praxissprojektes zur Seite gestellt
  • Wunschbetreuer/in frühzeitig ansprechen

3. Antrag auf Zulassung zum Praxisprojekt stellen

  • Die betreuende Lehrkraft entscheidet über die Eignung des Projektes und des Betriebes bzw. der Institution.
  • Antrag auf Zulassung zum Praxissemester vom Betreuer unterschreiben lassen 
  • Unterschriebenen Antrag beim Prüfungsamt einreichen

Formulare: s. Downloadcenter Prüfungsamt. Die betreuende Lehrkraft entscheidet über die Eignung des Projektes und des Betriebes bzw. der Institution.

Frist: Im Idealfall 1 Monat vor Beginn des Projektes, aber immer (falls zutreffend) nach Abschluss des Praxissemesters. Praxisprojekt und Praxissemester können nicht parallel absolviert werden.

4. ggf. Praxisprojektvertrag mit Betrieb / Institution abschließen.

Regelt innerbetrieblichen Ablauf insbesondere Zielsetzung und Aufgabenstellung

  • Nicht verpflichtend
  • Einen Mustervertrag gibt es nicht

5. Projektbericht

Formale Anforderung nach Absprache mit betreuender Lehrkraft

  • Bericht ggf. auch dem innerbetrieblichen Betreuer vorlegen
  • Ggf. Präsentation in mündlicher Form nach Absprache mit Betreuer 

Abschlussarbeit

Verpflichtend: ja
Dauer:
Bachelor mindestens 6, höchstens 9 Wochen (PO vor 2018: 10 Wochen)
Master mindestens 14, höchstens 20 Wochen
Credits:
Bachelor 12 ECTS
Master 27 ECTS
Voraussetzungen Bachelorarbeit: Praxisprojekt erfolgreich abgeschlossen, ggf. Bescheinigung über erfolgreich abgeschlossenes Praxis-/Auslandssemester
Eingeschrieben an der FH Aachen
Voraussetzung Anmeldung Abschlussarbeit (Bachelor u. Master): Alle Module bis auf höchsten 2 bestanden
Wann: falls zutreffend nach Abschluss des Praxis- oder Auslandsemesters, immer erst nach erfolgreich absolviertem Praxisprojekt
 


Vorgehensweise

1. Thema finden

  • Thema soll zeigen, dass der/ die Studierende befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist nach den Erfordernissen des Studiengangs eine Aufgabe aus seinem oder ihrem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen, fachpraktischen und ggf. gestalterischen Methoden selbstständig zu bearbeiten und zu dokumentieren.
  • Muss innerhalb der Frist abschließbar sein.
  • Optional: Integration bzw. inhaltliche Fortführung des Praxisprojektes.
  • Themenwechsel: maximal 1x innerhalb der ersten 4 Wochen.

3. Betreuer/in finden

  • Professorin oder Professor des Fachbereichs
  • jedem Studierenden wird ein/e Betreuer/in zur fachlichen und pädagogischen Beratung während der Abschlussarbeit zur Seite gestellt
  • Wunschbetreuer/in frühzeitig ansprechen

4. Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit stellen

Formulare: s. Downloadcenter Prüfungsamt

Anlagen:

  • Ausgefüllte Anlage zur Zulassung zur Bachelorarbeit mit "Thema der Bachelorarbeit" (zweifache Ausführung) (-> s. Downloadcenter Prüfungsamt)

5. Zulassung ja / nein

  • entscheidet Prüfungsausschuss

6. Start Bearbeitung

  • Das Startdatum wird beim Antrag auf Zulassung gemeinsam mit der betreuenden Lehrkraft festgelegt
  • Die Bearbeitungszeit beginnt ab diesem Datum, jedoch nicht vor Vorlage des Antrags beim Prüfungsamt

7. Fristgemäße Abgabe

  • 3-fache Ausführung
  • Quittierung durch Prüfungsamt (Stempel bei Eingang)
  • Achtung: Nicht Fristgemäß abgegeben = nicht bestanden
  • Nach Quittierung durch das Prüfungsamt muss die Arbeit der betreuenden Lehrkraft und dem Zweitprüfer oder der Zweitprüferin übergeben werden (ggf. ins Fach legen lassen)

Anlagen Abgabe:

8. Benotung

  • Wird innerhalb von 8 Wochen von der betreuenden Lehrkraft bekannt gegeben 

Kolloquium

Dauer: ca. 1 Stunde
Credits: 3 ECTS
Verpflichtend: ja
Voraussetzung: 
Eingeschrieben an der FH Aachen
Alle Prüfungen des Studiums müssen bestanden sein
Abschlussarbeit mindestens mit ausreichend bewertet
Wann: Termin erfolgt auf Absprache mit der betreuenden Lehrkraft, in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit

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