- Ist kein Eintrag vorhanden, werden die Termine noch veröffentlicht.
- Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung zur Einsicht per Mail an die in der Tabelle angegebene Person (falls nicht aufgeführt, wenden Sie sich an den Erstprüfer), Sie bekommen dann eine bestimmte Uhrzeit zugeteilt.
- Öffnen Sie die Tabelle am besten mit Firefox, bei anderen Browsern kann es zu Darstellungsproblemen kommen.
- Wenn nicht anders angegeben, muss die Anmeldung zum Einsichtstermin mindestens einen Tag vor der Einsicht bis 12 Uhr stattgefunden haben. Ansonsten kann Ihnen kein Zeitfenster für die Einsicht mehr zugeteilt werden.
Bachelor
Kurzfassung der Prüfungsordnung (PO 2018)
Kurzfassung der Prüfungsordnung (PO 2012)
Regulärere Rücktritte von Klausuren sind nur bis sieben Tage vor dem Klausurtermin möglich; bei Krankheit am Klausurtag sind ärztliche Atteste dem Prüfungsamt unverzüglich vorzulegen (innerhalb von drei Werktagen; gerne können Sie uns die Atteste im Original auch mit der Post zukommen lassen).
Sollten Sie eine Prüfung wegen Krankheit abbrechen, sind Sie dazu verpflichtet, das Formular für den Krankheitsnachweis (ausgefüllt vom Arzt) unverzüglich vorzulegen (innerhalb von drei Werktagen).
Bitte beachten Sie auch nachstehende Mitteilung:
krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen
AK-Fächer müssen, wie jede andere Klausur, über QIS angemeldet werden, die Anmeldung über das Campus-System gilt nicht als Klausuranmeldung!
Informationen zu den AK-Fächern
Informationen zu den Praxisprojekten
Informationen und Formulare zur Bachelorarbeit
Bachelorarbeiten müssen in einem Zeitraum von 9 Wochen angefertigt werden. Der früheste Abgabetermin der Bachelorarbeit ist 6 Wochen nach offizieller Anmeldung.
Ein begründeter Antrag auf Verlängerung der Bachelorarbeit ist laut Rahmenprüfungsordnung vom 01. Juli 2012, § 29 Abs. 2 formlos, schriftlich, mit Unterschrift des betreuenden Dozenten an den Prüfungsausschussvorsitzenden über das Prüfungsamt zu stellen. Eine Verlängerungszeit zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt maximal 4 Wochen.
Senden Sie dringend auch eine E-Mail an pruefungsamt.fb6(at)fh-aachen.de in welcher Sie, unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer, das Thema Ihrer Abschlussarbeit mitteilen. Sollten Sie einen externen Zweitprüfer haben, nennen Sie bitte in der gleichen E-Mail den Namen des Prüfers und die Anschrift des Unternehmens.
Die folgenden Formulare müssen Sie auf Ihrem lokalen PC abspeichern und können diese dann direkt am Bildschirm ausfüllen:
Das Formblatt "Thema der Bachelorarbeit" geben Sie bitte in zweifacher Ausfertigung mit der Unterschrift des betreuenden Professors ab. Zusätzlich zu den Antragsformularen reichen Sie bitte Ihren Testatbogen beim Prüfungsamt ein.
Bitte reichen Sie außerdem folgende Unterlage(n) ein:
Nachweis der Anmeldung des Praxisprojektes 1+2 mit der Unterschrift des betreuenden Professors, die bescheinigt, dass es absolviert wurde. Der Vortrag und die finale Unterschrift des betreuenden Professors dürfen noch ausstehen.
Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen im Prüfungsamt. Sie erhalten umgehend ein Zulassungsschreiben zur Abschlussarbeit per Post an die auf dem Antrag angegebene Adresse. Bitte achten Sie unbedingt auf den Eingang dieses Schreibens!
Sollte sich der Titel Ihrer Abschlussarbeit oder der Prüfer ändern verwenden Sie bitte folgenden Antrag:
Antrag zur Änderung des Titels oder des Prüfers der Abschlussarbeit
Sie verpflichten sich gegenüber der Fachhochschule Aachen, das im Prüfungsamt abgestempelte und unterschriebene Exemplar Ihrer Abschlussarbeit mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte mit Abgabe Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungsamt ein.
Bevor Ihnen das Abschlusszeugnis ausgehändigt oder zugesandt werden kann, müssen zwingend die Formulare zum Studienabschluss (siehe "Allgemeine Downloads") ausgefüllt und die Entlastungsbescheinigung im Prüfungsamt abgegeben werden.